(muss dem Endkunden von MBAR und LBAR übergeben werden)
WARTUNGSREGISTER
Wichtig – Dieses Wartungsregister muss dem Inhaber der Automatisierung übergeben werden, nachdem es in den erforderlichen Teilen aus-
gefüllt wurde.
Im vorliegenden Register müssen alle durchgeführten Wartungs-, Reparatur- und Änderungstätigkeiten eingetragen sein. Das Register muss
nach jedem Eingriff aktualisiert und sorgfältig aufbewahrt werden, damit es für eventuelle Überprüfungen durch dazu berechtigte Stellen zur Ver-
fügung steht.
Das vorliegende Wartungsregister bezieht sich auf den folgenden Automatismus:
Mod. MBAR und LBAR. - Seriennr. ......................... - installiert am ...................... - bei .......................................................................................
Teil dieses Wartungsregisters sind die folgenden beiliegenden Dokumente:
1) - Wartungsprogramm
2) - ............................................................................................
3) - ............................................................................................
4) - ............................................................................................
5) - ............................................................................................
6) - ............................................................................................
Gemäß dem beiliegenden Dokument „Wartungsprogramm" müssen die Wartungsarbeiten mit der folgenden periodischen Häufigkeit ausgeführt
werden:
alle 6 Monate oder alle 50.000 Bewegungszyklen, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.
WARTUNGSPROGRAMM
Achtung! – Die Wartung der Anlage muss durch technisches
Fachpersonal unter genauester Einhaltung der von den gülti-
gen Gesetzen vorgesehenen Sicherheitsnormen und der
Sicherheitsvorschriften in Kapitel 1 - „Allgemeine Sicherheits-
hinweise und Maßnahmen" am Anfang des vorliegenden Hand-
buchs ausgeführt werden.
Generell benötigt der Schrankenheber keine besonderen Instandhal-
tungsarbeiten; eine regelmäßige Kontrolle ermöglicht jedoch, die Anla-
ge effizient zu halten und den ordnungsgemäßen Betrieb der installier-
ten Sicherheitssysteme zu gewährleisten.
Für die Instandhaltung der zusätzlichen Vorrichtungen des Schranken-
hebers werden die Anweisungen in den jeweiligen Wartungsplänen
befolgt.
Generell gilt: Wir empfehlen eine regelmäßige Kontrolle mit folgender
Fälligkeit: alle 6 Monate oder 50.000 Bewegungen.
Wir erinnern daran, dass der Schrankenheber auch im Falle eines
Federbruchs den Anfordernungen gemäß Punkt 4.3.4 der Norm EN
12604:2000 entspricht.
• Das Ausgleichssystem der Schranke muss mindestens 2 mal pro
Jahr geprüft werden, möglichst während des Jahreszeitenwechsels.
Am für die Wartung vorgesehenen Termin sind folgende Kontrollen
und Ersatzarbeiten auszuführen:
1 Alle elektrischen Versorgungsquellen abschalten.
2 Den Verschleißzustand aller Materialen des Schrankenhebers über-
prüfen, mit besonderer Berücksichtigung von Korrosions- oder
Roststellen an Strukturteilen; Teile, die keine ausreichende Garantie
gewährleisten, müssen ausgetauscht werden.
3 Prüfen, ob die Schraubverbindungen richtig angezogen sind (ins-
besondere die der Ausgleichsfeder)
4 Prüfen, dass kein Spiel zwischen dem Ausgleichshebel und der
Ausgangswelle vorhanden ist. Ggf. die mittlere Schraube fest ein-
schrauben.
5 Den Gelenkkopf der Ausgleichsfeder und den unteren Bügel
schmieren.
6 In den Ausführungen M7BAR und LBAR die einwandfreie Blockie-
rung zwischen den beiden Schrankensegmenten prüfen. Ggf. auf
die Spreizschrauben einwirken.
7 Die Schranke senkrecht platzieren und prüfen, dass der Abstand
zwischen den Schleifen der Ausgleichsfeder gleichbleibend ohne
Verformungen ist.
8 Entsperren und den korrekten Ausgleich der Schranke und etwaige
Behinderungen während der manuellen Öffnung und Schließung
prüfen.
9 Wieder sperren und das Abnahmeverfahren durchführen.
Wartungsprogramm
10 Prüfung des Schutzes gegen eine Anhebegefahr: In den
Automatisierungen mit vertikaler Bewegung ist es notwendig zu
prüfen, ob eine Anhebegefahr besteht. Diese Prüfung muss wie
folgt ausgeführt werden: Auf der Hälfte der Länge der Schranke ein
Gewicht von 20 kg anbringen (zum Beispiel einen Sack Kies); eine
Öffnungsbewegung steuern und prüfen, dass die Schranke wäh-
rend dieser Bewegung nicht die Höhe von 50 cm ab ihrer Schließ-
position überschreitet. Falls die Schranke diese Höhe überschrei-
tet, muss die Motorenleistung reduziert werden (siehe Kapitel 6 -
Tabelle 7).
11 Falls die durch die Schrankenbewegung verursachten Gefahren
mittels Begrenzung der Aufprallkraft abgesichert worden sind,
muss die Kraft nach den Verordnungen der Vorschrift EN 12445
gemessen werden; und wenn die Kontrolle der „Motorkraft" als
Hilfsmittel für das System zur Aufprallkraftreduzierung benutzt wird,
muss auch getestet werden, mit welcher Einstellung die besten
Ergebnisse erzielt werden.
12 Die Effizienz des Entriegelungssystems prüfen: Die Schranke
in die Schließposition bringen und die manuelle Entriegelung des
Antriebs vornehmen (siehe Abschnitt 3.6), und prüfen, ob diese
problemlos erfolgt. Prüfen, ob die manuelle Kraftausübung zur
Bewegung der Schranke in Öffnung nicht über 200 N liegt (zirka 20
kg); die Kraft wird senkrecht zur Schranke und 1 m ab der Dreh-
achse gemessen. Schließlich prüfen, ob der Schlüssel für die
manuelle Entriegelung an der Automatisierung zur Verfügung steht.
13 Prüfung des Versorgungsabtrennungssystems: Durch Einwir-
kung auf die Abtrennvorrichtung der Speisung und Trennung even-
tueller Pufferbatterien muss geprüft werden, dass alle Leds in der
Steuerung ausgeschaltet sind und die Schranke bei Übersendung
eines Befehls stehen bleibt. Die Wirksamkeit des Sperrsystems
prüfen, um den nicht beabsichtigten oder nicht zugelassenen
Anschluss zu vermeiden.
Deutsch – B