Deutsch
dius vor. Bei schwierigen Weichteilver-
hältnissen kann es, bedingt durch die
Weichteilkompression, notwendig sein,
einen größeren Keil einzusetzen, um die
Kniebewegung auf den gewünschten
Radius zu beschränken. Achten Sie auch
auf die korrekte Position der Orthesen-
gelenke: Die Mitte der Gelenke sollte auf
Höhe der Kniescheibenoberkante liegen.
Das Gelenk muss hinter der seitlichen
Mittellinie des Beins positioniert sein.
Schränken der Orthese
Bitte achten Sie beim Schränken der Or-
these darauf, dass die Gelenke weiterhin
parallel sind. Sie Gewährleisten so die
korrekte Funktion, den leichten Lauf
und provozieren keinen übermäßigen
Verschleiß.
Pflegehinweise
Die Orthese ist nicht zum Gebrauch in
Salzwasser geeignet. Nach Gebrauch in
gechlortem Wasser sollte sie gründlich
mit klarem Wasser ausgespült werden.
Seifenrückstände, Cremes oder Salben
können Hautirritationen und Material-
verschleiß hervorrufen.
• Waschen Sie die Polster und Überzüge,
vorzugsweise mit medi clean
Waschmittel, von Hand.
• Nicht bleichen.
• Lufttrocknen.
• Nicht bügeln.
• Nicht chemisch reinigen.
Bei normalem Gebrauch ist der
Gelenkmechanismus wartungsfrei, er
kann aber mit etwas PTFE-Spray
geschmiert werden.
Lagerungshinweis
Bitte das Produkt trocken lagern und vor
direkter Sonneneinstrahlung schützen.
Materialzusammensetzung
Avonial, Polyamid, Polyurethan, Polyester
Haftung
Die Haftung des Herstellers erlischt
bei nicht zweckmäßiger Verwendung.
Beachten Sie dazu auch die entspre-
chenden Sicherheitshinweise und
An weisungen in dieser Gebrauchs-
anweisung.
Entsorgung
Sie können das Produkt über den
Hausmüll entsorgen.
Ihr medi Team
wünscht Ihnen schnelle Genesung!
Im Falle von Reklamationen im
Zusammenhang mit dem Produkt, wie
beispielsweise Beschädigungen des
Gestricks oder Mängel in der Passform,
wenden Sie sich bitte direkt an Ihren
medizinischen Fachhändler. Nur schwer-
wiegende Vorkommnisse, die zu einer
wesentlichen Verschlechterung des
Gesundheitszustandes oder zum Tod
führen können, sind dem Hersteller und
der zuständigen Behörde des Mitglieds-
staates zu melden. Schwerwiegende
Vorkommnisse sind im Artikel 2 Nr. 65
der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR)
definiert Die Rückverfolgbarkeit des
Produktes ist mit dem UDI Code
gewährleistet.