Allgemeine Sicherheitsanforderungen-Lebenswichtige Infos für das leitende Personal
eingewiesen sind.
Die Arbeitsausrüstung muß den nachstehenden
Anforderungen entsprechen. Der
Betreiber/Benutzer hat sicherzustellen, daß
Installation und Wartung der Einrichtungen so
ausgeführt werden, daß folgende Bedingungen
berücksichtigt werden:
• Bedienungselemente müssen sichtbar,
identifizierbar und gekennzeichnet sein. Sie
müssen sich außerhalb von Gefahrenzonen
befinden und dürfen keine Gefahren durch
unbeabsichtigte Betätigung hervorrufen.
• Steuerungssysteme müssen betriebssicher
sein. Betriebsstörungen oder Schäden dürfen
keine Gefahren hervorrufen;
• Betriebsmittel und Zubehör müssen fest
installiert sein;
• Arbeitsausrüstungen sind vor Bruch oder
Zerstörung zu schützen;
• Durch Schutzgitter sind Gefahrenzonen
abzusperren und sich darin bewegende
Gefahrenobjekte zu stoppen, bevor die
Gefahrenzonen betreten werden.
Schutzgitter müssen stabil und unfallsicher
sein. Sie dürfen sich nicht ohne weiteres
entfernen oder außer Funktion setzen lassen.
Sie müssen in ausreichendem Abstand von
der Gefahrenzone plaziert sein und dürfen
die Beobachtung des Betriebes nicht
behindern. Sie sollen Installation, Austausch
oder Wartung von Teilen ohne die vorherige
Beseitigung von Schutzgittern oder anderen
Sicherheitseinrichtungen ermöglichen,
zugleich aber den Zugang auf die hierfür
relevanten Bereiche beschränken;
• angemessene Beleuchtung für Arbeits- und
Wartungsbereiche;
• Bei ausgeschaltetem Betriebsmittel müssen
jederzeit Wartungen möglich sein. Falls
nicht zutreffend, ist dies durch zusätzliche
Schutzmaßnahmen außerhalb der
Gefahrenzonen zu realisieren;
• Die Arbeitsausrüstung muß geeignet sein,
um Brand oder Überhitzung, Austritt von
Gas, Staub, Flüssigkeit, Dampf oder
anderen Substanzen zu verhindern und eine
etwaige Explosionsgefahr von
Betriebsmitteln oder -stoffen zu eliminieren.
PELLERIN MILNOR CORPORATION
consulted.
Work equipment must comply with the
requirements listed below. The owner/user
must verify that installation and maintenance
of equipment is performed in such a way as
to support these requirements:
• control devices must be visible,
identifiable, and marked; be located
outside dangerous zones; and not give
rise to a hazard due to unintentional
operation;
• control systems must be safe and
breakdown/damage must not result in
danger;
• work equipment is to be stabilized;
• protection against rupture or
disintegration of work equipment;
• guarding, to prevent access to danger
zones or to stop movements of dangerous
parts before the danger zones are
reached. Guards to be robust; not give
rise to any additional hazards; not be
easily removed or rendered inoperative;
situated at a sufficient distance from the
danger zone; not restrict view of
operating cycle; allow fitting, replacing,
or maintenance by restricting access to
relevant area and without removal of
guard/protection device;
• suitable lighting for working and
maintenance areas;
• maintenance to be possible when work
equipment is shut down. If not possible,
then protection measures to be carried
out outside danger zones;
• work equipment must be appropriate for
preventing the risk of fire or overheating;
discharges of gas, dust, liquid, vapor,
other substances; explosion of the
equipment or substances in it.
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