S-Eco 2 | S-Eco 300
S-Eco 300 XL
| Sondergröße
Pyro Start
| Leichtgewichtrollstuhl
•
Im Straßenverkehr die Straßenverkehrsordnung (StVZO) beachten.
•
Die passive Beleuchtung (Reflektoren) Ihres Rollstuhls vor jedem
Fahrtantritt auf Unversehrtheit und Sichtbarkeit für andere
Verkehrsteilnehmer überprüfen.
•
Die Feststellbremse nur zum Parken benutzen.
•
Die Sitzmaterialien sind beständig gegen Entflammbarkeit.
Zigaretten und andere mögliche Brandquellen von Ihrem Produkt
fernhalten
•
Die Lager- und Betriebsbedinungen beachten (s.Kap. 7)
•
Beim Transfer zwischen Rollstuhl und Bett (s. Kap. 6.1und 6.2)
stets
•
beide Feststellbremsen anziehen
•
Fußplatte hochklappen oder Beinstützen abschwenken
•
Meldung von Vorkommnissen. Der Betreiber oder Anwender hat
1. jede Funktionsstörung,
2. jede Änderung der Merkmale oder der Leistung sowie
3. jede Unsachgemäßheit der Kennzeichnung oder der
Gebrauchsanweisung eines Medizinproduktes, die zum Tode oder zu
einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes
eines Patienten, eines Beschäftigten oder eines Dritten geführt hat
oder hätte führen können, unverzüglich Ihrer, für Medizinprodukte
zuständigen Landesbehörde zu melden. Diese gibt die Meldung
unverzüglich an die für den Betreiber zuständige Behörde weiter
und informiert weiterhin den Hersteller und die für den Hersteller
zuständige Behörde.
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| Standardrollstuhl
Den Rollstuhl vor Sonneneinstrahlung schützen, um
Verbrennungen durch aufgeheizte Komponenten
zu vermeiden
Standardrollstuhl |
Sondergröße |
Leichtgewichtrollstuhl |
2.2. Kippgefahr
Die beidseitig angebrachten Antikipprollen (s. Kap. 4.11 verhindert
weitestgehend, dass der Rollstuhl nach hinten kippt. Beachten Sie
dennoch, dass das Fahren mit Antikipprollen bei stufigem Gelände,
Hebebühnen und Rampen nur eingeschränkt möglich ist. Stellen Sie
einen ausreichenden Abstand nach oben, unten und zu den Seiten
sicher.
2.3. Sicherheit in Fahrzeugen
Ob Ihr Rollstuhl als Sitz im Kraftfahrzeug zur Beförderung
mobilitätsbehinderter Personen (KMP) zugelassen ist oder nicht,
können Sie anhand der Symbole auf dem Typenschild am Produkt (s.
KAP. 3.3) erkennen:
Rollstuhl als Sitz im KMP geeignet (Abb. A)
Rollstuhl nicht als Sitz im KMP geeignet (Abb. B)
Wenn Ihr Rollstuhl nicht als Fahrzeugsitz geeignet ist, darf er unter
keinen Umständen als solcher verwendet werden. Er erfüllt dann die
Anforderungen nach ISO 7176-19 nicht. Ein Zuwiderhandeln kann im
Falle eines Unfalls schwerste Verletzungen mit Todesfolge verursachen
(Abb. B).
2.4. Teilnahme am Straßenverkehr
Der Rollstuhl ist für den Innen- und Außenbereich konzipiert. Beachten
Sie, dass Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und sich an
die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVZO) halten müssen.
Gefährden Sie andere Teilnehmer nicht durch rücksichtslose Fahrweise,
dies gilt besonders auf Gehwegen.
Bischoff & Bischoff GmbH |2021-07-27 - Revision: 4
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