Allgemeiner Sicherheitstechnischer Hin- Weis; Bestimmungsgemässe Verwendung; Nicht Bestimmungsgemässe Verwendung; Einbauerklärung (Original) - SUHNER ABRASIVE TURBO TRIM SHS 500 Documentación Técnica

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  • ESPAÑOL, página 34
1. Sicherheitshinweis
1.1 Allgemeiner sicherheitstechnischer Hin-
weis
Diese Betriebsanleitung gilt für das Handstück SHS 500
Hook. Nur qualifiziertes Personal darf das Handstück
handhaben. Es ist unbedingt dem Sicherheits- und auch
dem Hygienerisiko Rechnung zu tragen.
Die separat beigelegten Sicherheitshinweise sind
zwingend zu beachten.
Arbeitsbereich sauber und in einem gut beleuch-
teten Zustand halten. Umstehende Personen während der
Benutzung des Handstücks fernhalten. Enganliegende
Bekleidung tragen und lange Haare fixieren.
Sehr scharfes Ringmesser!
Nur lebensmittelverträgliche Schmiermittel (FDA
zugelassen) verwenden, z.B. TURBO LUBE GRE-
ASE (Art.-Nr. 60000078), TURBO LUBE SPRAY
(Art.-Nr. 60000077). Handstück nicht auf harte Unterlage
ablegen, sondern nur in den dafür vorgesehenen Halter.
1.2 Bestimmungsgemässe Verwendung
Dieses Handstück ist in der Fleischindustrie dafür vorge-
sehen, um grob zerlegtes Fleisch weiter zu verarbeiten.
Es dient zum Entfernen von Fett, Geweben, Knochen und
weiteren Kleinteilen und auch zum Lösen von Fleisch von
anderen Tierteilen.
1.3 Nicht bestimmungsgemässe Verwendung
Alle andern als unter Pkt. 1.2 beschriebenen Ver-
wendungen gelten als nicht bestimmungsgemäs-
se Verwendung und sind deshalb nicht zulässig.
1.4 Einbauerklärung (Original)
Hiermit erklärt der Hersteller Otto Suhner AG, Industrie-
strasse 10, CH-5242 Lupfig, der unvollständigen Maschi-
ne (Typ und Serien-Nr. siehe Rückseite) dass folgende
grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG
nach Anhang I zur Anwendung kommen und eingehalten
werden: 1.1.2, 1.1.3, 1.1.5, 1.2.1, 1.2.2, 1.3.7, 1.3.8.1, 1.5.1,
1.5.4 und 1.6.1. Für die unvollständige Maschine wurde
eine technische Dokumentation nach Anhang VII der
Maschinenrichtlinie erstellt. Dokumentbevollmächtigter:
T. Fischer. Autorisierten Stellen wird auf begründetem Ver-
langen die technischen Dokumentationen in Papier- oder
elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Diese unvoll-
ständige Maschine darf nur dann in Betrieb genommen
werden, wenn festgestellt wurde, dass die Maschine, in
welche die unvollständige Maschine eingebaut werden
soll, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie ent-
spricht. CH-Lupfig, 10/2019.
T. Fischer/Divisionsleiter
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2. Inbetriebnahme

2.1 Montageanleitung

me des Handstücks zu lesen.
Handstück und Welle nur in einwandfreiem Zustand ver-
wenden.
Ringmesser nur bei demontiertem Handstück wechseln.
Immer mit notwendigen Schutzvorrichtungen (Ketten-
handschuh/Schutzkleidung) arbeiten. Länderspezifische
Vorschriften beachten.
Sehr scharfes Ringmesser!
2.1.1 Montage des Handstücks an die Biegsame Welle
Biegsame Welle in das Handstück einführen bis sie hör-
bar einrastet.
Sehr scharfes Ringmesser!
2.1.2 Demontage/Montage des Ringmessers
Lösen der Gewindestifte mit Inbusschlüssel.
Die Kapitel 2 und 3
sind zwingend vor
der
Inbetriebnah-

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