Sicherheit
Hilfspersonal ohne besondere Qualifikation
GEFAHR!
Hilfspersonal ohne besondere Qualifikation, bzw. ohne gesonderte Ausbildung,
welche die hier beschriebenen Anforderungen nicht erfüllen, kennen die
Gefahren im Arbeitsbereich nicht.
Daher besteht für Hilfspersonal die Gefahr von Verletzungen.
– Unbedingt mit dem Umgang der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) für
die zu verrichtenden Tätigkeiten vertraut machen, bzw. schulen und diese
überwachen.
– Nur für vorher intensiv geschulte Tätigkeiten einsetzen.
Unbefugte Personen
GEFAHR!
Unbefugte Personen, welche die hier beschriebenen Anforderungen nicht
erfüllen, kennen die Gefahren im Arbeitsbereich nicht.
Daher besteht für Unbefugte die Gefahr von Verletzungen.
Umgang mit unbefugten Personen:
– Arbeiten unterbrechen, solange sich Unbefugte im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufhalten.
– Im Zweifel dessen, ob eine Person unbefugt ist sich im Gefahren- und
Arbeitsbereich aufzuhalten, die Person ansprechen und sie aus dem
Arbeitsbereich verweisen.
– Generell: Unbefugte Personen fernhalten!
2.6
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
GEFAHR!
Persönliche Schutzausrüstung, im folgenden PSA genannt, dient dem Schutz
des Personals. Die auf dem Produktdatenblatt (Sicherheitsdatenblatt) des
Dosiermediums beschriebene PSA ist unbedingt zu verwenden.
Rev. 04-06.2018
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