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SACHBEGRIFFE
Reifen
III
Ein Reifen setzt sich aus folgenden Teilen zusam-
men: I-Reifendecke, II-Felge (Rad), III-Luftschlauch
(bei Tube-Type-Reifen), IV-Druckluft.
Der Reifen muss folgende Aufgaben erfüllen:
- der Last standhalten;
- die Übertragung der Antriebsleistungen sicher-
stellen;
IV
- das Fahrzeug führen;
- zur korrekten Bodenhaftung und Bremsung
beitragen;
- zur korrekten Aufhängung des Fahrzeugs bei-
tragen.
I - Reifendecke. Die Reifendecke ist das wesentliche Ele-
ment des Reifens mit Straßenkontakt und demnach dafür
ausgelegt, der internen Druckluft und aller sonstigen Be-
lastungen während des Fahrbetriebs standzuhalten.
Im Querschnitt einer Reifendecke können folgende
Bestandteile ausgemacht werden:
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1 - Lauffläche. Wie der Name bereits sagt, weist dieser
Teil während des Fahrbetriebs direkten Kontakt
mit dem Untergrund auf. Die Lauffläche besteht aus
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einem Gummigemisch und weist eine geeignete
„Struktur" auf, die eine hohe Abriebbeständigkeit,
eine gute Bodenhaftung auf trockenem und nas-
sem Untergrund sowie Laufruhe beim Fahrbetrieb
gewährleistet.
2 - Reifenrand und Verstärkung. Es handelt sich hierbei
um einen Einsatz aus Metall- oder Stoffgewebe, der
an der Außenseite des Wulstes positioniert ist; die-
ser Einsatz dient zum Schutz der Gewebeeinlagen
der Reifenkarkasse gegen Reibbeanspruchungen
durch Anliegen an der Felge.
3 - Karkasse. Sie bildet die widerstandsfähige Struktur
und besteht aus einer oder mehreren Schichten
gummierter Gewebeeinlagen. Je nach Anordnung
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der Gewebeeinlagen der Karkasse sind verschie-
dene Bezeichnungen der Deckstruktur vorgesehen.
Man unterscheidet hierbei folgende Strukturen:
Konventionell. Die Gewebeeinlagen sind
geneigt und so angeordnet, dass sich die
Fäden einer Gewebeeinlage mit den Fäden
Betriebsanleitung Artiglio 50