KAPITEL 2
Wie die „Bedienungsanleitung" zu lesen und zu gebrauchen ist
Aufbewahrung des Handbuchs
Das vorliegende Dokument ist integrierender Bestandteil der Maschine Daher muss es Während der
gesamten Lebensdauer der Maschine, auch im Falle eines Eigentümerwechsels, korrekt aufbewahrt und
verwendet werden.
Eventuelle weitere Kopien des vorliegenden Dokumentes können beim Hersteller bestellt werden. Um das
Handbuch lange Zeit in gutem Zustand zu erhalten wird empfohlen:
-
Das Handbuch so verwenden, das der Inhalt nicht (auch nicht teilweise) beschädigt wird. Im einzelnen
wird empfohlen, dass Handbuch während des Gebrauchs nicht herumliegen zu lassen, und es nach dem
Einsehen sofort wieder an seinen Platz zurückzustellen.
-
Auf keinen Fall dürfen Teile des Handbuchs entfernt, herausgerissen oder umgeschrieben werden.
Eventuelle Änderungen der Maschine müssen vom Hersteller genehmigt werden.
-
Das Handbuch muss an einem vor Feuchtigkeit, Wärme und anderen Umwelteinflüssen, die die
Integrität oder die Haltbarkeit beeinträchtigen können geschütztem Ort aufbewahrt werden.
Schilder an der Maschine
An der Maschine werden die folgenden Schilder zur Unfallverhütung angebracht.
Sicherstellen, dass sie nicht entfernt oder beschädigt werden.
Definition
Gemäß der "Maschinenrichtlinie EWG 89/392 und nachfolgenden
Aktualisierungen werden die folgenden Definitionen bekannt gegeben
-
Betreiber: die Person oder Personen, die für den Betrieb, die Anpassung, eine regelmäßige Wartung
oder Reinigung der Maschine zuständig ist.
Benutzer:
-
die Einrichtung oder die Verantwortlichen und / oder
Identifizierungsdaten des Herstellers der Maschine und Anbringen der CE-
Kennzeichnung
Die Identifizierung der Herstellerfirma als Hersteller der Maschine erfolgt in Übereinstimmung mit den
geltenden Rechtsvorschriften DURCH DIE FOLGENDEN DOKUMENTE:
-
Konformitätserklärung
-
CE-Kennzeichnung
-
Bedienungsanleitung
Ein entsprechendes Schild (Abb. 1) an der Maschine führt unlöschbar die Informationen bezüglich der CE-
KENNZEICHNUNG auf:
Es ist verboten, das Schild der „CE-KENNZEICHNUNG" zu entfernen und/oder durch
andere Schilder zu ersetzen. Wenn versehentlich das Schild der „CE-KENNZEICHNUNG"
beschädigt oder von der Maschine entfernt oder einfach nur das Siegel des Herstellers
abgetragen wird, muss der Kunde unverzüglich den Hersteller informieren.
:
Abb. 1
Eigentümer der Maschine