KAPITEL 4
Allgemeine Vorschriften zur Unfallverhütung
Vor allem wird die Einhaltung der folgenden Punkte empfohlen:
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Niemals die Bauteile aus Metall der Verpackungsmaschine mit nassen oder feuchten Händen berührten:
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Nicht am Versorgungskabel oder am Gerät selbst ziehen, um den Stecker aus der Steckdose zu ziehen:
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Die Verpackungsmaschine darf nicht von Kindern oder behinderten Menschen ohne Aufsicht verwendet
werden.
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die elektrische Sicherheit des Gerätes ist nur gewährleistet , wenn es richtig geerdet ist, wie es von den
geltenden Normen für elektrische Sicherheit vorgeschrieben wird; es ist notwendig, diese grundlegende
Anforderung zu überprüfen und im Zweifelsfall, eine sorgfältige Kontrolle durch fachlich qualifiziertes
Personal anzufordern; der Hersteller übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die durch fehlende
Erdung der Anlage entstehen.
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Im Falle eines möglichen Schadens der Erdung muss die Maschine außer Betrieb genommen werden, um
unerwünschte und/oder versehentliche Aktivierungen zu vermeiden.
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Immer Schutzsicherungen verwenden, die konform mit den geltenden Sicherheitsnormen sind, den
korrekten Wert und geeignete mechanische Merkmale haben.
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Keine reparierten Sicherungen verwenden und das Entstehen eines Kurzschlusses zwischen den
Klemmen der Sicherungshalter vermeiden.
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Das Versorgungskabel der Verpackungsmaschine darf vom Benutzer nicht ausgewechselt werden; im
Falle der Beschädigung eines Kabels bzw. für das Auswechseln eines Kabels wenden sie sich nur an den
Hersteller der Maschine.
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Das Kabel fern von den warmen Teilen halten.
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Vor dem Beginn von Generalreinigungen oder dem Waschen muss die Maschine immer vom elektrischen
Versorgungsnetz abgetrennt werden.
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Die Verkleidungen der Maschine, die Bedientafel und die Steuerungen mit weichen und trockenen
Tüchern, die etwas in einer milden Reinigungslösung oder Alkohol getränkt sind, reinigen.
Pflichten im Falle von Funktionsstörungen und/oder potentiellen Gefahren
Die Bediener haben die Pflicht, ihren direkten Vorgesetzten alle eventuellen Fehler und/oder potentiellen
Gefahrensituationen zu melden, die auftreten sollten.
Pflichten des Benutzers
Der Benutzer hat die Pflicht, den Hersteller unverzüglich zu informieren, wenn Defekte und/oder
Funktionsstörungen der unfallverhütenden Schutzsysteme auftreten, sowie über Situationen, in denen
Gefahren auftreten können.
Der Benutzer und/oder Dritte (mit Ausnahme des entsprechend autorisierten Personals des Herstellers)
dürfen auf keinen Fall Änderungen an der Maschine und ihren Funktionen oder an der vorliegenden
technischen Dokumentation vornehmen. Im Falle von Funktionsstörungen und/oder Gefahren, infolge der
Nichtbeachtung der oben aufgeführten Anweisungen, übernimmt der Hersteller keinerlei Verantwortung für
die daraus entstehenden Folgen. Es wird empfohlen, eventuelle Änderungen direkt beim Hersteller
anzufragen.