KAPITEL 3
GARANTIESCHEIN
Der Hersteller verpflichtet sich, für einen Zeitraum von 12 Monaten (zwölf) ab dem Lieferdatum und der
direkten Lieferung der Ware, dem Kunden oder dem Händler die Integrität und das ordnungsgemäße
Funktionieren der Bauteile der betreffenden Maschine zu garantieren.
Von der Garantie ausgeschlossen sind alle Bauteile, die dem normalen Verschleiß der Maschine unterliegen,
d.h. Bauteile, die durch den Gebrauch unaufhaltsam und konstant verschlissen werden:
A. Elektrische Widerstände - Teflon - Dichtungen - Kolben Glockenöffnung - Schweißmembran - Luftfilter -
Ölfilter - Ölwechsel - Palettenpumpe.
B. Wenn dem Hersteller eine Vakuumpumpe einer Maschine in Garantie wegen Problemen bei der
Absaugung und mit Funktionsstörungen zugestellt wird, behält sich der Hersteller das Recht vor zu
überprüfen, ob Fremdkörper angesaugt wurden: (Flüssigkeiten, Fremdkörper, Soßen, usw.). Sollte dies
der Fall sein werden das Reparaturmaterial und die Arbeit regelmäßig in Rechnung gestellt, da das
Problem nicht auf einen Produktionsfehler zurückzuführen ist, sondern auf eine Nachlässigkeit des
Kunden während des Gebrauchs.
C. Eventuelle Probleme bezüglich der Steuerplatine des Kreislaufs müssen vom Hersteller kontrolliert
werden, bevor das unter Garantie auszuwechselnde Teil zugestellt wird. Energieschwankungen,
elektrische Aufladungen, eine Störung des externen Netzes, können Schäden verursachen, die nicht auf
den Hersteller und die gute Herstellung des Produktes zurückzuführen sind.
D. Eventuelle Probleme, die mit pneumatischen, strukturellen, mechanischen Bauteilen zusammenhängen,
werden regelmäßig im Rahmen dieser Garantie ohne Kosten gelöst.
E. Während der Garantiezeit werden für die Eingriffe im Rahmen der Garantie selbst keine
Ersatzmaterialkosten in Rechnung gestellt, während die Arbeitskosten berechnet werden. Während der
Garantiezeit werden für Eingriffe, die aus verschiedenen Gründen nicht unter Garantie fallen, regelmäßig
die Ersatzmaterialkosten und die Arbeitskosten berechnet.
F. Wenn während der Garantiezeit externe Interventionen durch unsere Techniker angefordert werden,
werden die Kosten für den Transport (hin und zurück) völlig unabhängig vom Grund der Intervention
berechnet.
G. Die Eingriffe an den Maschinen müssen beim Hersteller ausgeführt werden, sowohl während der
Garantie als auch nach dieser Zeit; es werden daher keinerlei Transportkosten (Hin- und Rückfahrt)
kompensiert.
H. Alle Materialien, die dem Hersteller zugesendet werden, sowohl während der Garantie als auch nach
dieser Zeit, müssen zwangsweise frachtfrei gesendet werden.
I.
Die Ankunft von Material mit Transportgebühr wird automatisch abgelehnt.
J.
Alle Bauteile, die defekt sind (Pumpe, Karte usw.) und vom Kunden während der Garantiezeit
manipuliert wurden, fallen nicht länger unter diesen Parameter. Der Hersteller ist eindeutig
verantwortlich für die Durchführung dieser Funktion.
Es ist verboten, das Schild der „CE-KENNZEICHNUNG" zu entfernen und/oder durch andere Schilder zu
ersetzen. Wenn versehentlich das Schild der „CE-KENNZEICHNUNG" beschädigt oder von der Maschine
entfernt oder einfach nur das Siegel des Herstellers abgetragen wird, muss der Kunde unverzüglich den
Hersteller informieren.