• 7' (2,1 m) von einem öffentlichen Gehweg entfernt sein, wobei jedoch darauf zu
achten ist, wo der Luftauslass enden soll, da er sich nicht zwischen oder an
Zweifamilienhäusern und/oder direkt über Gehwegen oder gepflasterten Zufahrten
befinden darf;
• 1' (305 mm) von der Wanddurchführung entfernt;
• 3' (915 mm) von einer Gaszähler/Regler-Baugruppe entfernt sein;
• 3' (915 mm) von allen angrenzenden brennbaren Gegenständen entfernt sein, wie z.
B.: angrenzende Gebäude, Zäune, vorstehende Teile der Struktur, Dachtraufen oder -
überhänge, Pflanzen, Sträucher usw.
-DieAbgase, die bei der Verbrennung von Pellets entstehen, können die Außenwände
verschmutzen.
Um diese Möglichkeit zu vermeiden, sollte die Entlüftung oberhalb der Dachlinie
abgeschlossen werden.
-Sicherstellen, dass alle Installationsarbeiten nach professionellen Standards durchgeführt
werden.
A - Abstand zum Punkt der Wanddurchdringung
DE
Abb. 20