Bestimmungsgemäße Verwendung
Diese Heckenschere ist nur zum Schneiden von Sträuchern, Büschen, Zierpflanzen und Hecken bestimmt. Die zu
schneidende maximale Aststärke darf 18 mm nicht übersteigen. Die Benutzung der Heckenschere ist für den privaten
Gartenbereich bestimmt. Der Benutzer der Heckenschere hat für eine ausreichende Schutzausrüstung während des
Gebrauches entsprechend der Bedienungsanleitung und den an der Maschine angebrachten Warnpiktogramme zu
sorgen. Vor jedem Gebrauch bzw. während des Gebrauches der Heckenschere ist diese auf eventuelle elektrischen
oder mechanischen Beschädigungen zu prüfen.
Falls ein Schaden an der Maschine festgestellt wird, ist die Arbeit einzustellen und eine Fachwerkstatt ist zu kontak-
tieren.
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Alle Anwendungen der Heckenschere, die nicht im Kapitel „bestimmungsgemäße Verwendung" genannt sind, gelten
als eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung.
Für alle daraus entstandenen Sachschäden sowie Personenschäden, die auf Grund einer Fehlanwendung entstanden
sind, haftet der Benutzer der Heckenschere.
Bei Verwendung anderer bzw. nicht Original-Bauteile an der Heckenschere erlischt Herstellerseitige die Garantielei-
stung.
Restgefahren
Auch bei sachgemäßer Verwendung des Werkzeugs bleibt immer ein gewisses Restrisiko, das nicht ausgeschlossen
werden kann. Aus der Art und Konstruktion des Werkzeugs können die folgenden potentiellen Gefährdungen abgeleitet
werden:
• Kontakt mit dem ungeschützten Scherblatt (Schnittverletzungen)
• Hineingreifen in die laufende Heckenschere (Schnittverletzung)
• Unvorhergesehene, plötzliche Bewegung des Schneidgutes (Schnittverletzungen)
• Wegschleudern von fehlerhaften Scherzähnen
• Wegschleudern von Teilen des Schneidgutes
• Schädigung des Gehöres, wenn kein vorgeschriebener Gehörschutz getragen wird
• Einatmen von Schnittgutpartikel
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