3 Die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden
Altgeräten muss vom Endnutzer eigenverantwortlich vorgenommen werden.
4 Hinweise für Verbraucher in Deutschland: Die in Punkt 1 genannte Rückgabe
ist gesetzlich vorgeschrieben. Altgeräte mit Lampen, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer Rücknahmestelle von diesen
zu trennen. Dies gilt nicht, falls die Altgeräte für eine Wiederverwendung
noch geeignet (d.h. funktionstüchtig) sind und von den anderen Altgeräten
getrennt werden. Sammel- und Rücknahmestellen in DE:
https://www.stiftungear.de/; für Batterien auch Rückgabe im Handel
möglich. Informationen über Sammel- und Recyclingquoten:
https://www.bmu.de
Rücknahme von Altgeräten
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400
m² für Elektround Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen.
Diese Händler müssen:
-
beim Verkauf eines neuen Elektrogeräts ein Altgerät der gleichen Art
kostenfrei zurücknehmen (1:1-Rücknahme); auch bei Lieferungen nach
Hause.
-
bis zu drei kleine Altgeräte (keine äußere Abmessung größer als 25 cm)
kostenfrei im Verkaufsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe zurücknehmen,
ohne Neukaufverpflichtung.
Rücknahmepflichten gelten auch für den Versandhandel, wobei die Pflicht zur
1:1-Rücknahme im privaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-
/Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt; für die
1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen ITK-Geräten sowie die
0:1-Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.
Die Versuni Germany GmbH ist Mitglied des Rücknahmesystems "take-e-back".
Mehr Information unter: www.take-eback.de. So Verbraucher über Versuni
Netherlands B.V ein Produkt erworben haben, können sie ebenso die
Möglichkeiten des Systems nutzen.
Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher in Österreich
Die Versuni Germany GmbH und die Versuni Netherlands B.V sind Mitglied beim
Sammel- und Verwertungssytem des UFH. Sammelstellen und Öffnungszeiten
siehe https://ufh.at/. So Verbraucher das Produkt andernorts erworben haben,
haben sie gemäß §5 EAG Anspruch auf eine 1:1-Rücknahme. Für Haushalts- und
Gewerbeverpackungen sind die Versuni Germany GmbH und die Versuni
Netherlands B.V . Mitglied beim Sammel- und Verwertungssystem RecycleMe
GmbH.
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Deutsch