Sicherheitshinweise
Bei Undichtigkeiten an der Heizung, Kraft-
stoffversorgung bzw. der Abgasführung:
– Gerät ausschalten,
– Fenster und Türe öffnen,
– die gesamte Anlage von einem Fachmann
prüfen lassen!
Gewährleistung einer sicheren
Betriebsumgebung
– Das Gerät darf nur mit entsprechenden Be-
dienteilen und Zubehör von Truma betrieben
werden.
– Vergiftungsgefahr durch Abgase! Die Ab-
gase der Heizung können in geschlossenen
Räumen (wie z. B. Garagen, Werkstätten)
zu Vergiftungen führen. Wenn das Freizeit-
fahrzeug in geschlossenen Räumen geparkt
wird:
– Brennstoffzufuhr zur Heizung absperren
– Zeitschaltuhr deaktivieren
– Heizung am Bedienteil ausschalten
– Falls der Kamin in der Nähe bzw. direkt un-
terhalb eines zu öffnenden Fensters platziert
wurde, muss das Gerät mit einer selbsttätigen
Abschaltvorrichtung versehen sein, um einen
Betrieb bei geöffnetem Fenster zu verhindern.
– Wärmeempfindliche Gegenstände (z. B.
Spraydosen) oder brennbare Materialien/
Flüssigkeiten dürfen nicht im Einbauraum
des Geräts verstaut werden, da es hier unter
Umständen zu erhöhten Temperaturen kom-
men kann.
– Halten Sie den Bereich vor den Warmluft-
auslässen frei von brennbaren Materialien.
Keinesfalls die Warmluftauslässe blockieren.
– Damit es zu keiner Überhitzung des Geräts
kommt müssen die Öffnungen für Umluftan-
saugung, Einbauraum und der Raum um das
Gerät frei von Hindernissen sein.
– Der Kamin und der Verbrennungslufteintritt
müssen immer frei von Verschmutzungen
gehalten werden (Schneematsch, Eis, Laub
etc.).
– Gefahr durch heiße Oberflächen und Abgas.
Den Bereich um den Wandkamin nicht be-
rühren und keine Gegenstände gegen den
Wandkamin oder das Fahrzeug lehnen.
– Das Gerät nicht benutzen, wo sich entzünd-
bare Dämpfe oder Staub bilden können z. B.
in der Nähe von einem Kraftstoff-, Kohle-,
Holz-, Getreidelager oder Ähnlichem.
– Eine Dieselheizung verbraucht grundsätzlich
mehr Strom als eine vergleichbare Gashei-
zung. Sollte der Wunsch nach gleichlanger
Autarkie (Standzeiten ohne externe Strom-
versorgung) bestehen, empfiehlt Truma die
Nachrüstung einer größeren bzw. einer zwei-
ten Batterie zu prüfen.
Pflichten des Betreibers / Fahrzeughalters
– Der Betreiber ist für das in den Boiler des
Geräts gefüllte Wasser und dessen Qualität
verantwortlich.
– Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich,
dass die Bedienung des Geräts ordnungsge-
mäß erfolgen kann.
– Der beiliegende gelbe Aufkleber mit den
Warnhinweisen muss durch den Einbauer
bzw. Fahrzeughalter an einer für jeden
Benutzer gut sichtbaren Stelle im Fahrzeug
(z. B. an der Kleiderschranktür) angebracht
werden. Fehlende Aufkleber können bei
Truma angefordert werden.
– Die Anlage muss den Bestimmungen des
jeweiligen Verwendungslandes entsprechen.
Nationale Vorschriften und Regelungen müs-
sen befolgt werden.
– Das Abgassystem muss in regelmäßigen Ab-
ständen, jedoch spätestens alle 2 Jahre von
einem Fachmann überprüft werden.
– Wenn das Gerät nicht betrieben wird,
Wasserinhalt bei Frostgefahr unbedingt
entleeren. Kein Garantieanspruch für
Frostschäden.
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