Aufkleber
Der beiliegende Aufkleber muss im Flaschenkasten angebracht
werden.
Anschließend müssen alle Funktionen gemäß der Gebrauchs-
anweisung geprüft werden. Die Gebrauchsanweisung ist dem
Betreiber auszuhändigen.
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Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Ge währ leistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
–
für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
–
infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen in
den Geräten,
–
infolge Schäden durch Fremdstoffe (z. B. Öle, Weichmacher)
im Gas,
–
infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und Gebrauchs-
anweisungen des Herstellers,
–
infolge unsachgemäßer Behandlung,
–
infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die inner-
halb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwi-
schen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der
Hersteller wird solche Mängel durch Nacherfüllung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garan-
tiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile
nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weiterge-
hende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften
des Produkthaf tungs gesetzes bleiben unbe rührt.