Truma MonoControl CS Instrucciones De Uso página 2

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MonoControl CS
Verwendungszweck
MonoControl CS ist eine Sicherheits-Gasdruck-Regelanlage
für Caravans und Motorcaravans. Die Gasdruck-Regelanlage
gewährleistet einen gleichmäßigen Ausgangsdruck von
30 mbar oder 50 mbar (je nach Variante) bei einem zulässigen
Eingangs druck von 0,3 – 16 bar.
Für den Anschluss der Gasflasche an die Gasdruck-Regelan-
lage ist ein Hochdruck-Schlauch mit Schlauchbruchsicherung
(SBS) zwingend erforderlich. Die hierfür notwendigen Hoch-
druck-Schläuche bietet Truma in den gängigsten Anschluss-
varianten für europäische Gasflaschen an (siehe Seite 58).
Bei einem Unfall mit einer direkt auf das Auslöseelement ein-
wirkenden Verzögerung von 3,5 g ± 0,5 g * unterbricht der
integrierte Crashsensor den Gasfluss.
Die Verwendung der Gasdruck-Regelanlage in geschlossenen
Räumen (Haushalt, Mobilheimen) auf Seewasserbooten oder
in EX-Zone 0 (z. B. Tankwagen) ist nicht zulässig.
Die integrierte Überdrucksicherung entspricht den Anforde-
rungen als Sicherheitseinrichtung für den gewerblichen Bereich
gegen unzulässig hohen Druckanstieg (z. B. in Deutschland
nach BGV D 34).
Die Druckregelgeräte und Schlauchleitungen müssen
spätestens 10 Jahre (bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre)
nach Herstellungsdatum gegen neue ausgewechselt werden.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich.
* entspricht bei einem mittleren Fahrzeuggewicht einer Auf-
prallgeschwindigkeit von ca. 15 – 20 km/h auf ein festes
Hindernis.
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Hinweise zum Heizen während der Fahrt:
Bei Motorcaravans ab Baujahr 01/2007 muss gemäß der Heiz-
geräterichtlinie 2001/56/EG mit den Ergänzungen 2004/78/EG
und 2006/119/EG für den Betrieb einer Flüssiggasheizung
während der Fahrt, eine Sicherheits-Absperreinrichtung vorge-
sehen werden, welche bei einem Leitungsabriss durch Unfall
verhindert, das ungewollt Gas austreten kann.
Die Truma Gasdruck-Regelanlage MonoControl CS mit inte-
griertem Crashsensor, erfüllt in Verbindung mit einem Hoch-
druck-Gasschlauch mit integrierter Schlauchbruchsicherung
(SBS) alle relevanten Normen, Vorschriften und Richtlinien
und erlaubt somit den europaweiten Betrieb der Gasanlage,
auch während der Fahrt.
Für das Heizen während der Fahrt in Caravans empfehlen wir
ebenfalls die Verwendung einer Sicherheitseinrichtung.
Für Fahrzeuge vor Baujahr 01/2007 gibt es keine Einschrän-
kungen für den Betrieb der Gasanlage während der Fahrt **.
** Ausnahme für Frankreich:
In Frankreich ist der Betrieb der Gasanlage während der Fahrt,
nur in typgeprüften Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem
01.01.2007 erlaubt. Bei älteren Fahrzeugen ist der Betrieb der
Gasanlage während der Fahrt auch in Verbindung mit einer
Sicherheits-Absperreinrichtung nicht zulässig.
Gasflaschen, welche nicht an die Gasinstallation angeschlos-
sen sind, müssen stets geschlossen und mit Schutzkappen
versehen werden. Angeschlossene Gasflaschen gelten als
Betriebsmittel und nicht als Gefahrgut (ADR Freistellung ge-
mäß Abschnitte 1.1.3.1 und 1.1.3.2. e).

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