de - Installationshinweise
Transport
Luftansaugöffnung
Luftauslassöff-
nung
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Der Trockner und die Wärmepumpe dürfen nicht ohne Transportpa-
letten transportiert werden.
Ein Transport muss immer mit geeigneten Transporthilfsmitteln vor-
genommen werden.
Das Kippen der Wärmepumpe von über 30° sollte möglichst ver-
mieden werden.
Nach einem Transport sollte die Wärmepumpe etwa eine Stunde vor
Inbetriebnahme ruhen. Bei besonders schweren Erschütterungen oder
einem Kippen über 30° verlängert sich die Stillstandzeit auf bis zu
24 Stunden.
Am zukünftigen Aufstellungsort müssen der Trockner und die Wärme-
pumpe mit geeignetem Hebegeschirr von der Transportpalette geho-
ben werden.
Wenn das Wärmepumpenaggregat während des Transports bis maxi-
mal 30° gekippt wurde, muss nach der Aufstellung eine Stillstandzeit
von mindestens einer Stunde eingehalten werden, bevor der Wärme-
pumpentrockner in Betrieb genommen wird.
Wurde das Wärmepumpenaggregat über 30° gekippt oder starken Er-
schütterungen ausgesetzt, so muss die Ruhephase vor der Inbetrieb-
nahme auf 24 Stunden erweitert werden.
Nach dem Transport und Aufstellen ist eine Stillstandzeit von min-
destens einer Stunde notwendig, bevor der Trockner elektrisch an-
geschlossen wird.
Bei unzureichender Stillstandzeit vor der Inbetriebnahme kann die
Wärmepumpe Schaden nehmen!
Die Luftzufuhr für den Enthitzer erfolgt über die vordere Luftansaug-
öffnung des Trockners und wird direkt dem Aufstellraum entnom-
men.
In der Luftansaugöffnung des Trockners befindet sich ein Flusensieb,
welches regelmäßig von Hand abgestreift werden muss.
Die Luftansaugöffnung muss ständig frei bleiben und darf auf keinen
Fall abgedeckt werden!
Für den Wärmepumpentrockner ist wegen des geschlossenen Luft-
kreislaufes keine separate Abluftleitung erforderlich.
Die zur Luftkühlung des Wärmetauschers ausgeblasene warme Luft
erwärmt die Raumluft. Sorgen Sie deshalb für eine ausreichende
Raumbelüftung, z. B. durch unverschließbare Belüftungsöffnungen.
Bei unzureichender Raumbelüftung verlängert sich die Trockenzeit,
wodurch sich auch der Energiebedarf des Trockners erhöht.
Die Luftauslassöffnung darf keinesfalls verschlossen oder durch Ge-
genstände abgedeckt werden!