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Entsorgung
Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern bedeutet, dass Elektro- und
Elektronik-Altgeräte nicht im Restmüll entsorgt werden dürfen, sondern einer getrennten
Entsorgung zuzuführen sind. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte zur
fachgerechten Entsorgung an öffentliche Entsorgungsträger, an Vertreiber oder an Geberit
zurückzugeben. Zahlreiche Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind zur
unentgeltlichen Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verpflichtet. Für eine
Rückgabe an Geberit ist mit der zuständigen Vertriebs- oder Servicegesellschaft Kontakt
aufzunehmen.
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen,
die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an eine
Entsorgungsstelle vom Altgerät zu trennen.
Falls personenbezogene Daten im Altgerät gespeichert sind, sind Endnutzer selbst dafür
verantwortlich, diese vor der Abgabe an eine Entsorgungsstelle zu löschen.
Kontakt
Geberit International AG
Schachenstrasse 77, CH-8645 Jona
documentation@geberit.com
www.geberit.com
Dokumentationsbeauftragter
Jörg Schneider, Product Compliance, Geberit International AG, CH-8645 Jona
Konformität
Konformitätserklärung zu Geberit Pressgeräten
Die entsprechende Konformitätserklärung liegt dem Pressgerät bei. Sollte die
Konformitätserklärung fehlen, kann diese von der zuständigen Geberit Vertriebsgesellschaft
angefordert werden.
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968.393.00.0(02)