Diese Tätigkeiten dürfen nur von Sachkundigen ausgeführt werden.
1.3
Informationen zu dieser Betriebsanleitung
131017
Die erforderliche Schutzausrüstung bereitzustellen.
Sicherzustellen, dass der Arbeitsplatz übersichtlich und sauber bleibt.
Landesspezifische Unfallverhütungsvorschriften und die allgemeinen Sicherheitshinweise
zu beachten.
Sicherheitsrelevante Arbeiten und Sicherheitsüberprüfungen dürfen nur von dafür
ausgebildeten Personen durchgeführt werden.
Fachkräfte sind Personen, die aufgrund ihrer einschlägigen fachlichen Ausbildung,
Schulung und/oder Erfahrung befähigt sind, Risiken zu erkennen und Gefährdungen zu
vermeiden, die bei der Nutzung des Produktes auftreten.
Sachverständige sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung dieses
Produkt prüfen und gutachtlich beurteilen dürfen. Sie sind mit den maßgeblichen
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften vertraut (freiberufliche Fachingenieure,
TÜV-Sachverständige).
Sachkundige sind Anwender, welche aufgrund ihrer Ausbildung spezielle Kenntnisse im
Umgang mit dem vorliegenden Produkt haben und an einer Werksschulung des
Herstellers teilgenommen haben (Kundendienstmonteure des Herstellers und der
Vertragshändler sind Sachkundige).
Positionsnummern [1] in der Betriebsanleitung beziehen sich immer auf die dargestellten
Bilder und die Komponentenübersicht.
Querverweise () müssen berücksichtigt werden.
Abbildungen in dieser Anleitung dienen dem grundsätzlichen Verständnis und können
von der tatsächlichen Ausführung abweichen.
Mögliche Symbole in der Betriebsanleitung
Hinweis
o
o
Darstellung von Handlungsschritten
In fester Abfolge 1.; 2.; 3.;
Wichtige und grundlegende Informationen
KTE100
50