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GLO hyper X2 Manual Del Usuario página 9

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  • ESPAÑOL, página 21
05. Reporting defects
16
Claims can only be made under the warranty, if defects are reported
correctly and in due time. The defect must be reported to the guarantor
immediately by telephone, in writing or by email. To raise warranty claims
please see 07. Contact for detailed information.
DE
When reporting the defect, the purchaser must describe the defect or
problem. To make a claim under the warranty, the guarantor must be
provided with a proof of purchase that indicates the date of purchase of
the product.
Products returned to the guarantor to invoke the warranty become the
property of the guarantor. By sending the product, the purchaser agrees to
the transfer of ownership to the guarantor.
06. Data protection
If the purchaser asserts their rights from the warranty, the processing of
the warranty claim requires regular processing of the purchaser's personal
data. The purchaser is not legally obliged to provide personal data. If
personal data is not provided, however, the processing and handling of the
warranty claim may be impossible. You can find information about the data
protection regulations at www.myglo.at.
07. Contact
E-Mail: support@myglo.at
Hotline (freephone): 00800 06945628
British American Tobacco Austria GmbH
Dr. Karl-Lueger-Platz 5
1010 Vienna
Austria
glo™ Garantie Schweiz
01. Garantie
Diese Garantie wird von British American
Tobacco Switzerland SA (im Folgenden
„der Garantiegeber") für den glo™ Tabak
Heater freiwillig übernommen.
Mit dieser Vereinbarung wird die
gesetzliche Gewährleistung nach Artikel 197
. des Schweizerischen Obligationenrechts
vollständig ausgeschlossen, soweit dies
nach geltendem Recht zulässig ist. Die
gesetzliche Gewährleistung wird durch
diese freiwillige Garantie ersetzt. Im
gesetzlich zulässigen Masse gilt der
Ausschluss der gesetzlichen
Gewährleistung auch für alle
Ansprüche, die mit den gesetzlichen
Gewährleistungsrechten konkurrieren, sei es
aus Vertragsverletzung, vorsätzlicher
unerlaubter Handlung oder Anfechtung des
Vertrages wegen eines Irrtums.
02. Umfang der Garantie
Ein Garantiefall liegt vor, wenn innerhalb
des Garantiezeitraums ein Mangel am glo™
Tabak Heater auftritt und dieser Mangel
innerhalb des Garantiezeitraums gegenüber
dem Garantiegeber angezeigt wird. Darüber
hinaus gekauftes Zubehör oder Bestandteile
des glo™ Startersets (zum Beispiel
USB-Kabel) sind von dieser Garantie
nicht erfasst.
Der Garantiegeber verpflichtet sich, bei
Vorliegen der Garantievoraussetzungen
nach Wahl des Garantiegebers den glo™
Tabak Heater auszutauschen oder
nachzubessern. Diese Garantie gilt auch
dann, wenn der Käufer das Produkt an eine
andere Person weitergibt. In diesem Fall
verpflichtet sich der Käufer, diese
Garantieerklärung an den neuen Eigentümer
weiterzugeben.
Von der Garantie erfasst sind nur in der
Schweiz gekaufte glo™ Tabak heater. Die
Garantie unterliegt dem Schweizer Recht,
unter Ausschluss des Kollisionsrechts und
des UNKaufrechts (CISG).
03. Garantiezeitraum
Der Garantiezeitraum beträgt zwei Jahre ab
Kaufdatum. Wird die Garantie in Anspruch
genommen, verlängert sich dieser Zeitraum
dadurch nicht.
04. Ausnahmen von der Garantie
Von der freiwilligen Garantie ausgenommen
sind folgende Mängel:
• Schäden durch gewöhnlichen Gebrauch;
• Unwesentliche Schäden (z. B. Kratzer,
kleinere Dellen);
• Schäden, die durch inkorrekten und
unsachgemäßen Gebrauch, elektronische
Überladung, missbräuchliche Nutzung,
einen Kontakt mit Flüssigkeit oder
Feuer entstehen;
• Funktionsstörungen, die durch den
Gebrauch oder die Verbindung mit
inkompatiblen Produkten verursacht
werden;
17
DE

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