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Schraubkarabiner
16. Hakenspitze
17. Hakenbügel
18. Hakenkörper
19. Schnappverschluss
20. Schraubhülse
21. Seil oder Gurt
22. Nietstift
23. Hakenmaul
Gerüstkarabiner
24. Hakenspitze
25. Hakenbügel
26. Hakenkörper
27. Schnappverschluss
28. Klemmhebel
29. Ringöse
30. Nietstifte
31. Hakenmaul
Abb. II
a.
Verankerung
b. Länge des Verbinders
c.
Spannungslänge
d. Größe der nutzenden Person
e.
Sicherheitsabstand
f.
Hindernis / Boden
g. Sicherheitsabstand
Bestimmungsgemäße Verwendung
(Abb. I)
Auffang- und Haltegurt
Der Auffang- und Haltegurt ist als Teil eines Absturzsicherungssystems konzipiert, in dem er
der nutzenden Person in Verbindung mit einem geeigneten Verbindungsmittel und einem
Anschlagpunkt vor dem freien Fall bewahrt. Kann in Verbindung mit einem geeigneten
Bandfalldämpfer auch zur Absturzsicherung verwendet werden.
Rückhaltegurt mit fester Länge
Dieses Verbindungsmittel ist in erster Linie als Teil eines Rückhalte- oder Positionierungssystems zur
Verbindung mit einer entsprechend geeigneten Anschlageinrichtung konzipiert.
WARNUNG! Verwenden Sie dieses Verbindungsmittel nicht ohne Bandfalldämpfer zur
Absturzsicherung.
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Schraubkarabiner
Der Schraubkarabinerhaken ist in erster Linie als Verbindungselement zwischen
Anschlageinrichtung und persönlichem Absturzsicherungssystem ausgelegt. Mit den
entsprechenden Systemkomponenten lässt er sich auch in Rückhalte- und Positionierungssystemen
sowie bei Rettungs-, Bergungs- und Evakuierungsarbeiten und beim Ein- und Austreten in bzw. aus
beengten Bereichen einsetzen.
Gerüstkarabiner
Der Gerüstkarabiner ist in erster Linie als Verbindungselement zwischen Anschlageinrichtung und
persönlichem Absturzsicherungssystem ausgelegt. Mit den entsprechenden Systemkomponenten
lässt er sich auch in Rückhalte- und/oder Positionierungssystemen einsetzen.
Hinweis: Nicht für den gewerblichen Gebrauch (gilt für das System und alle Komponenten).
Nutzungsbeschränkungen
WARNUNG: Verwenden Sie kein Rückhalte- oder Positioniersystem, wenn durch plötzliche
Spannung des Gurtes die Gefahr eines Festhängens besteht.
WARNUNG: Absturzsicherungen sind so konzipiert, dass sie einen Sturz aus der Höhe NUR
EINMAL auffangen! Durch einen Absturz wird die dabei zum Einsatz gekommene Absturzsicherung
unbrauchbar und muss anschließend als solche gekennzeichnet und umgehend aus dem Verkehr
gezogen werden.
• Manuell und automatisch verschließbare Karabinerhaken sollten nur dort eingesetzt werden, wo
häufiges Öffnen und Schließen nicht erforderlich ist, d.h. mehrmals täglich.
• Diese Absturzsicherung ist auf die Nutzung durch eine Person einschließlich Kleidung,
Werkzeuge und andere befindliche Gegenstände umfassenden Gesamtgewicht von maximal
140 kg ausgelegt.
• Lassen Sie bei der Arbeit nahe spannungsführenden Stromquellen äußerste Vorsicht walten.
Metallische Gegenstände leiten elektrischen Strom. Halten Sie einen sicheren Arbeitsabstand
(mindestens 3 m) zu allen elektrischen Gefahrenquellen ein.
• Ein Auffanggurt ist die einzige zulässige Körperhaltevorrichtung, die in einem
Absturzsicherungssystem verwendet werden kann.
• Überschreiten Sie niemals eine Gesamtlänge des Teilsystems von 2 m einschließlich
Bandfalldämpfer, Verbindungsmitteln und Anschlusselementen.
• Verwenden Sie niemals ein Verbindungsmittel ohne Bandfalldämpfer für
Absturzsicherungszwecke.
• Achten Sie in der Nähe einer Sturzgefahr darauf, dass das Verbindungsmittel nicht zu schlaff
hängt.
• Begeben Sie sich stets in einen sicheren Bereich, in dem keine Sturzgefahr besteht, bevor Sie die
Länge der Verbindungsmittel anpassen.
• Befestigen Sie niemals das freie Ende eines doppelten Verbindungsmittels in Kombination mit
einem Bandfalldämpfer wieder am Auffanggurt.
• Verwenden Sie in einem Absturzsicherungssystem niemals separate Verbindungsmittel mit
jeweils parallelen Bandfalldämpfern. Diese könnten sich verwickeln und die Funktion der
Bandfalldämpfer beeinträchtigen.
Berücksichtigen Sie bei der Verwendung, Wartung und Lagerung die Einschränkungen der
Materialien, aus denen diese Ausrüstung hergestellt ist:
• Die Absturzsicherung muss beim Einsatz in der Nähe von Schweiß- und
Metallzerspanungsarbeiten sowie anderen starke Hitze erzeugenden Tätigkeiten geschützt
werden.
• Die Absturzsicherung darf nicht bei Temperaturen unter -40 °C und über 80 °C verwendet
werden.
• Die Festigkeit, Haltbarkeit und Funktionalität von Beschlägen (Schnallen, Kettenglieder usw.)
und Verbindern (Schraubkarabiner, Gerüstkarabiner usw.) werden unter anderem durch
folgende Faktoren beeinflusst:
o Verunreinigung mit Stoffen wie Säuren, Laugen, Lebensmitteln und Getränken (z. B. Milch,
Wein und Essig) und Wasser (insbesondere Salzwasser)
o Extreme Temperaturen
• Saure, alkalische oder andere Umgebungen mit aggressiven Substanzen können Beschläge
(Schnallen, Kettenglieder usw.) und Verbinder (Karabiner, Gerüstkarabiner usw.) beschädigen.
Organische Substanzen und Salzwasser greifen Metallteile besonders stark an.
• Die Festigkeit von Kunstfasern, die in Sicherheitsausrüstungen für die Höhe verwendet werden
(z. B. das Gurtband eines Auffanggurts), wird unter anderem durch folgende Faktoren beeinflusst
o Eindringen von Schmutz, Sand und anderen Abriebmitteln
o Mechanische Beschädigung (z. B. Reibung während des Gebrauchs)
o Chemische Kontamination durch Substanzen wie Säuren, Laugen, Ölen und Meerwasser
o UV-Strahlung aus verschiedenen Quellen einschließlich Sonnenlicht
o Extreme Temperaturen
• Für Absturzsicherungssysteme, die Kunstfasern enthalten, gilt eine obligatorische
Veralterungsfrist. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Entsorgung".
Ergreifen Sie Maßnahmen, um Situationen zu vermeiden, die die Festigkeit der Ausrüstung
beeinträchtigen könnten. Befolgen Sie stets die Anweisungen für Wartung, Lagerung und Transport.
Die Schritte können Folgendes umfassen: