wissner-bosserhoff Carisma Manual De Instrucciones página 36

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  • ESPAÑOL, página 302
Generell sind auch das Zubehör und weitere Geräte, die mit dem Produkt
kombiniert werden, sicherheitstechnisch zu überprüfen. Hierbei ist sicher-
zustellen, dass nur vom Hersteller zugelassenes Zubehör und erlaubte
Gerätekombinationen eingesetzt werden. Diese STK dürfen nur von Elektro-
fachkräften oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person mit einem
speziellen Meß- und Prüfgerät vorgenommen werden, die speziell durch den
Hersteller auf das Produkt, das zugelassene Zubehör und zulässige Geräte-
kombinationen geschult wurden. Die Person, die die Prüfungen durchführt,
spezielle Prüfprotokolle anzufertigen. Das Produkt selbst sollte mit einer Prüf-
plakette gekennzeichnet werden, die den nächsten Prüftermin anzeigt.
Des Weiteren handelt es sich bei elektrisch betriebenen Kranken- und
Pflegebetten um elektrische Betriebsmittel, für deren Sicherheit der Arbeit-
geber verantwortlich ist. Die Überwachungsfunktion dieser Pflicht obliegt
der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(BGW) und den Gewerbeaufsichtsämtern. Es gelten die Vorschriften der
Berufsgenossenschaften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
(abgekürzt BGV, ehemals VBG). Insbesondere gilt die BGV A3 (ehemals VBG
„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A2), die Wiederholungs-
prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel mit einem Richtwert
Diese Prüfungen dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder einer elektronisch
unterwiesenen Person mit einem speziellen Meß- und Prüfgerät vorgenommen
werden. Die Prüfungen gemäß BGV A3 können im Rahmen der Sicherheitstech-
nischen Kontrollen für Medizinprodukte durch vom Hersteller geschultes Fachper-
sonal mit durchgeführt werden, da diese BGV-Prüfungen in den Sicherheitstech-
nischen Kontrollen enthalten sind.
Elektrisch betriebene Kranken- und Pflegebetten sind aktive Medizinprodukte
und müssen gemäß Medizinprodukte Betreiberverordnung (MedProdBetrV) in
in diesem Bestandsverzeichnis auch die ordnungsgemäße Durchführung der
vorgeschriebenen STK zu dokumentieren und den nächsten Prüftermin vor-
zugeben. Die erforderlichen Protokolle zu den bereits durchgeführten sicher-
heitstechnischen Kontrollen sollten dem Bestandsverzeichnis anliegen.
Die ordnungsgemäße Durchführung und nachvollziehbare Dokumentation der
vom Hersteller vorgegeben technischen Kontrollen, Wartungs- und Instand-
haltungsarbeiten sowie der sicherheitstechnischen Überprüfungen ist not-
wendige Voraussetzung zur Erhaltung der Gewährleistungsrechte des Käufers.
Kommt der Betreiber eines Medizinproduktes seinen Pflichten nicht nach, so
können sich hieraus Schadens- und Unfallrisiken ergeben, die vom Hersteller
ausdrücklich nicht vertreten werden.
Instandsetzungsarbeiten sind nach EN62353:2008 durchzuführen und mit einer
sicherheitstechnischen Kontrolle dokumentiert abzuschließen.
Seite 36

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