Dräger X-plore 5500 Instrucciones De Uso página 2

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Dräger X-plore
Vollmaske
Zu Ihrer Sicherheit
Gebrauchsanweisung beachten
Jede Handhabung an der Vollmaske setzt die genaue Kenntnis und
Beachtung dieser Gebrauchsanweisung voraus.
Die Vollmaske ist nur für die beschriebene Verwendung bestimmt.
Instandhaltung
Das Gerät muss regelmäßig Inspektionen und Wartungen durch
Fachleute unterzogen werden.
Instandsetzungen am Gerät nur durch Fachleute vornehmen lassen.
Wir empfehlen, einen Service-Vertrag mit Dräger Safety
abzuschließen und alle Instandsetzungen durch Dräger Safety
durchführen zu lassen.
Bei Instandhaltung nur Original-Dräger-Teile verwenden.
Kapitel "Instandhaltungsintervalle" beachten.
Zubehör
Nur das in der Bestell-Liste aufgeführte Zubehör verwenden.
Beschreibung/Verwendungszweck
Die Vollmasken schützen Gesicht und Augen vor aggressiven
Medien. Sie dürfen nur mit zertifizierten Atemfiltern der X-plore-Serie
verwendet werden. Dazu gehören z. B. ungekapselte Partikelfilter,
Partikelfilter, Gasfilter oder Kombinationsfilter
Die Vollmasken können bei Temperaturen von –30
eingesetzt werden.
Für Brillenträger lässt sich eine Maskenbrille einsetzen.
Die Gebrauchsdauer ist u. a. abhängig von Art und Konzentration der
Schadstoffe sowie von der Art des Atemfilters.
Zulassungen
Die genannten Vollmasken sind nach EN 136 CL. 2 zugelassen und
mit CE gekennzeichnet.
Für Australien und Neuseeland gilt AS/NZS 1716:2012.
Was ist was?
11
5
4
3
2
8
10
1
Filteranschluss
5
Spannrahmen
2
Steuerventil
6
Bänderung
3
Innenmaske
7
Dichtrahmen
4
Sichtscheibe
8
Maskenkörper
Typidentische Kennzeichnung
Diese Gebrauchsanweisung beschreibt die Vollmaske mit folgender
typidentischer Kennzeichnung:
Dräger X-plore 5500
R 55 270
Dräger X-plore 5500L R 56 655
Symbolerklärung
Es müssen immer zwei Atemfilter gleichen Typs aus
einer Verpackungseinheit eingesetzt werden.
1) Zugehörige Gebrauchsanweisung beachten.
2
®
5500
1)
.
o
o
C bis 60
C
6
7
1
9
9
Schelle
10 Schutzkappe
11
Stirnbandlasche
Voraussetzungen für den Gebrauch
—Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft:
mindestens 17 Vol.-% in Europa mit Ausnahme der Niederlande,
Belgien, UK
mindestens 19 Vol.-% in den Niederlanden, Belgien, Australien,
Neuseeland, UK.
mindestens 19,5 Vol.-% in den USA.
Für andere Länder nationale Vorschriften beachten!
—Die Art der Schadstoffe muss bekannt sein, entsprechende
1)
Atemfilter auswählen
.
WARNUNG
Unbelüftete Räume, Gruben, Kanäle usw. dürfen mit Filtergeräten
nicht betreten werden.
Filtergeräte dürfen nur verwendet werden, wenn die Umgebungsluft
nicht unmittelbar lebens- oder gesundheitsschädlich ist.
Gebrauch
Vor Gebrauch
Der Unternehmer/Anwender muss vor dem ersten Gebrauch
folgendes sicherstellen (siehe Europäische Richtlinie 89/656/EWG):
—die Passform muss richtig sein, damit z. B. einwandfreier Dichtsitz
gewährleistet ist,
—die Persönliche Schutzausrüstung muss mit jeder anderen
gleichzeitig getragenen Persönlichen Schutzausrüstung (z. B.
Schutzjacke) zusammenpassen,
—die Persönliche Schutzausrüstung muss für die jeweiligen
Arbeitsplatzbedingungen geeignet sein,
—die Persönliche Schutzausrüstung muss den ergonomischen
Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen des
jeweiligen Atemschutzgeräteträgers entsprechen.
Atemfilter einsetzen
HINWEIS
Die folgende Beschreibung gilt für ungekapselte Partikelfilter, Parti-
kelfilter, Gasfilter und Kombinationsfilter. Für Informationen zu wei-
teren Filtern der X-plore-Serie siehe zugehörige
Gebrauchsanweisung.
Atemfilter positionieren (1) – Strichmarkierungen gegenüber! –
und bis zum Anschlag verriegeln (2), indem das Atemfilter bis zum
spürbaren Anschlag nach unten gedreht wird (Strichmarkierung
des Atemfilters über dem Pfeilende!).
Das Lösen des Atemfilters erfolgt entgegengesetzt.
WARNUNG
Bajonett nicht einseitig einsetzen! Atemfilter beim Verriegeln nicht
verkanten!
1
2

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