14
INBETRIEBNAHME
•
Kontrollpunkte vor der Erstbesteigung
•
Auf die Lotrechtstellung der Leiter ist zu achten.
•
Der maximale Neigungswinkel der geraden Führungsschiene +-15° zur Lotrechten (siehe
Abb.14 Seite 28).
•
Sämtliche Schraubenverbindungen, Befestigungsbügel zum Bauwerk, Befestigungsbügel zum
Leiterteil,
•
Stoßverbindungen und Steigsperren sind zu überprüfen.
•
Der Verriegelungsbolzen der Steigsperre muss leichtgängig sein und den Steigweg selbsttätig
verriegeln.
•
Der Läufer darf nicht in der Führungsschiene verbleiben. Er ist dem Endkunden mit der
Bedienungs-anleitung zu Überreichen.
•
Von der SKYLOTEC GmbH wird die anhängende Kontrollliste für die Überprüfung der
Steigschutzeinrichtung
•
vor der Erstbesteigung empfohlen.
SICHERHEITSHINWEIS
Bei Nichteinhaltung einer dieser Sicherheitsbestimmungen darf die Steigleiter nicht bestiegen
werden!
Weitere Hinweise:
Steigschutzläufer sind persönliche Steigschutzeinrichtungen und nur für den bestimmungsgemäßen
Gebrauch ausgelegt. Es ist vom Endkunden in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Läufer
bei jedem Auf- und Abstieg benutzt werden. Die Läufer sind ggfls. nach jedem Gebrauch unter
Berücksichtigung der entsprechenden Bedienungsanleitung zu reinigen. In Abstimmung mit dem
Endkunden hat der Endmonteur bzw. der Lieferant die Anzahl der erforderlichen Läufer festzulegen.
Sollten keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sein, gilt nach DIN 18799 die
Mindestanzahl der erforderlichen Auffanggeräte 2 Stück, die für den Fall der Hilfeleistung zugänglich
sein müssen.
15
WARTUNG
Inspektion
Das Steigschutz-System ist nach Bedarf, in der Regel jedoch mindestens einmal jährlich von einem
Sachkundigen
zu überprüfen. Bei Systemen die seltener als einmal jährlich benutzt werden, darf diese
Überprüfung bis zur
nächsten Benutzung ausgesetzt werden, auch über die Jahresfrist hinaus. In diesem Fall ist aber
sicherzustellen, dass die Überprüfung vor der erneuten Benutzung durch einen Sachkundigen
unbedingt erfolgt." Sollte diese Notwendigkeit nicht eingehalten werden, so ist jegliche Haftung der
SKYLOTEC GmbH in jedem Fall ausgeschlossen. „Eine sachkundige Person ist diejenige, die durch
Ausbildung
Schutzeinrichtungen hat. Es muss gewährleistet sein, das sie den arbeitssicheren Zustand der
Steigschutzeinrichtung beurteilen kann. Sie muss mit den einschlägigen Richtlinien und den
allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. EN- Normen) vertraut sein."
Gebrauchswartung
Beschädigte oder durch einen Absturz beanspruchte Bauteile müssen dem Gebrauch entzogen
werden.
Bei Nichtbeachtung kann Menschenleben gefährdet werden! Sämtliche Schraubverbindungen,
Befestigungsbügel zum Bauwerk, Befestigungsbügel zum Leitersegment, Stoßverbindungen,
Einschubsicherungen und Steigsperren sind laufend auf ihren festen Sitz zu überprüfen. Es ist
darauf zu achten, dass die Führungsschienen frei von Schmutz sind.
MAT-MA-0035_DE SKYTAC
und
Erfahrung
ausreichend
Stand:13/02/2018
Kenntnis
auf
dem
Gebiet
der
persönlichen
Seite 32 von 37