SKYLOTEC SUPER STRATIC 11.0 Instrucciones De Uso página 18

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  • ESPAÑOL, página 41
10. Maximale Personenanzahl
11. Länge des Seils
1.3 Innere Kennzeichnung des Produktes
Auf dem Kennfaden sind mindestens folgende Informationen auf-
gedruckt:
Name des Herstellers
Norm
Seilform
Herstellungsjahr
Material
2.) Inspektion/Kontrolle PSA Seile und regelmäßige
Überprüfung
Seile, dessen Vorbenutzung nicht bekannt ist, sollten nicht
verwendet werden. Die Ausrüstung sollte ihrem Benutzer individuell
zur Verfügung stehen. Vor jedem Einsatz muss sich der Benutzer
über den betriebssicheren Zustand der PSA und die volle
Funktionsfähigkeit vergewissern (2.). Bei Zweifeln hinsichtlich des
sicheren Zustandes der Ausrüstung ist diese sofort der Benutzung
zu entziehen.
Es ist unbedingt notwendig das Produkt einer regelmäßigen Prüf-
ung zu unterziehen, da die Sicherheit des Anwenders von seiner
Ausrüstung abhängt. Vor und nach jeder Benutzung sollte das Seil
auf mögliche Beschädigungen wie folgt überprüft werden (2.).
Das Nahtbild muss durch einen Schutzschlauch o.ä. abgedeckt
werden (2.2)
Überprüfen der Endverbindungen wie Nähte, Spleiß, Verpres-
sung (2.3)
Kern und Mantel über die gesamte Seillänge mit den Fingern
abtasten um verborgene Schäden zu erfühlen (2.4)
Eine genaue Sichtprüfung durchführen. Bei sichtbaren
Mantelverletzungen muss das Seil ausgetauscht werden (2.5).
Bei Dickstellen, Verfärbungen, Brandstellen, aufgerauten
Stellen oder anderen ungewöhnlichen Veränderungen wird
empfohlen das Seil auszutauschen (2.6)
Die Kennzeichnung muss gut lesbar sein (1.1). Ist die Kennzeichnung
nicht mehr lesbar, ist das Produkt nicht mehr zur Verwendung
geeignet. Bei der Überprüfung sind insbesondere die Gurtbänder und
Seile auf Risse oder Einschnitte, sowie die Metall- und Kunststoffteile
auf Verformungen hin zu untersuchen (2.1). Die Überprüfung vor
Gebrauch kann nur dann entfallen, wenn die Ausrüstung Bestandteil
einer Notfallausrüstung ist und zuvor durch einen Sachkundigen
überprüft und in einem verschlossenen Behältnis verpackt wurde.
Industrieseile müssen mindestens einmal jährlich durch den Hersteller
(vgl. DGUV 312-906) oder durch den Hersteller autorisierte Personen
überprüft werden (2.8). Die Prüfung ist dokumentationspflichtig.
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