Lieferbedingungen/ Garantie - OP PNEUMATIC UNISPEED Manual De Uso

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S.r.l.
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Der Liefervertrag gilt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten als abgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, den Lieferanten vor Vertragsabschluß über eventuelle Sonderbestimmungen zu informieren, die im
endgültigen Bestimmungsort der zu liefernden Ware befolgt werden müssen.
Ausschließungen
nicht inbegriffen: Systemprojekt, Installation der gelieferten Gerätschaften, Sonderprüfungen, Schulungskurse, Beistand bei
der Inbetriebnahme sowie alle nicht extra in der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten aufgeführten Leistungen
und Verpflichtungen. Ebenfalls sind Steuern, Gebührenmarken, Zollgebühren, Zollsätze sowie alle anderweitigen
Zusatzverpflichtungen im Preis nicht inbegriffen, wenn sie nicht in der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten
aufgeführt sind.
Lieferungen.
Im Moment der Übergabe der Materialien an den Kunden oder an den Spediteur wird der Lieferant von der
Lieferverpflichtung enthoben und alle Risiken in bezug auf die Materialien selbst gehen auf den Kunden über. Dies gilt auch,
wenn der Lieferant mit der Spedition oder der Montage an Ort und Stelle beauftragt worden ist.
Die Lieferfristen sind richtungsweisend und werden unter Berücksichtigung der Werktage berechnet. Wenn
nicht anderweitig von den Vertragspartnern vereinbart, treten sie ab dem Moment des Vertragsabschlusses in kraft, es sei
denn, der Kunde muß einen Teil des Preises als Anzahlung leisten, in diesem Fall wird der Fristbeginn ausgesetzt, bis der
Kunde die diesbezüglichen Vorkehrungen getroffen hat.
Die Lieferfristen verstehen sich von Rechts wegen verlängert:
Wenn der Kunde nicht rechtzeitig die für die Lieferung erforderlichen Angaben oder Materialien liefert, im Laufe der
Auftragsausführung Änderungen fordert oder wenn er auf Anfragen in bezug auf die Genehmigung der Zeichnungen
oder der Ausführungspläne verspätet antwortet;
Wenn vom guten Willen oder der Sorgfalt der Lieferanten unabhängige Gründe, einschließlich Lieferverzögerungen der
Unterlieferanten, die fristgerechte Lieferung verhindern oder zu kostspielig werden lassen.
Falls der Kunde mit Zahlungen anderer Lieferungen nicht auf dem laufenden ist, wird der Fristablauf ausgesetzt und der
Lieferant kann die Lieferungen verzögern, bis der Kunde die zustehenden Beträge gezahlt hat.
Falls der Kunde aus Gründen, die ihm zuzuschreiben sind oder auf alle Fälle aus Gründen, die vom Willen des Lieferanten
unabhängig sind, die Produkte nicht abnimmt. trägt er die Gefahren und die Kosten für ihre Aufbewahrung.
Zahlungen
.
in der schriftlichen Auftragsbestätigung vorgesehenen Fristen beim Lieferantensitz oder bei dem von ihm
angegebenen Bankinstitut einzuzahlen: bei Zahlungsverzögerungen ist der Kunde verpflichtet, die Verzugszinsen zu zahlen,
die vollberechtigt und ohne erforderliche Inverzugsetzung in der Höhe des im Land des Lieferanten gültigen offiziellen
Diskontosatzes, der um drei Punkte gesteigert wird, berechnet werden, wobei der Lieferant auf alle Fälle befähigt bleibt, eine
Entschädigung für den erlittenen größten Schaden und die Auflösung des Vertrags zu fordern. Eventuell auftretende
Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern befreien den Kunden nicht von seiner Pflicht, die
Zahlungsbedingungen und –fristen einzuhalten.
Garantie
.
Der Lieferant garantiert die Konformität der gelieferten Produkte, d.h., daß die Produkte keine
Material- bzw. Herstellungsfehler aufweisen und mit den Angaben übereinstimmen, die in dem von beiden Seiten
akzeptierten Vertrag festgesetzt sind. Die Garantie hat eine Gültigkeit von zwölf Monaten, die ab der Lieferung der
Produkte und bei ausgewechselten Produkten oder Teilen ab dem Tag ihres Austauschs ablaufen.
In diesem Zeitraum ist der Lieferant verpflichtet, innerhalb einer in bezug auf das Ausmaß der Beanstandung angemessenen
Frist und nach seinem Ermessen mangelhafte Produkte oder Teile unentgeltlich zu reparieren oder auszutauschen,
vorausgesetzt, der Kunde hat das Vorhandensein der Mängel spätestens acht Tage nach der Lieferung bei
offensichtlichen Mängeln und acht Tage nach Entdecken von verborgenen Mängeln schriftlich gemeldet. Die Rückgabe der
mangelhaften Ware muß stets vom Lieferanten schriftlich genehmigt worden sein und hat in einer Verpackung zu erfolgen,
die der Originalverpackung entspricht.
Umtausch und Reparaturen erfolgen in der Regel frei ab Werk: Die Kosten und die Risiken des Transports der
mangelhaften Produkte gehen zu Lasten des Kunden.
Sollte es der Lieferant jedoch nach Absprache mit dem Kunden für zweckdienlicher halten, die erforderlichen Eingriffe zum
Austauschen oder zur Reparatur beim Kunden durchzuführen, trägt der Kunde die Reise- und Unterbringungskosten für das
vom Lieferanten zur Verfügung gestellte Personal und stellt alle für den Eingriff erforderlichen Mittel und Hilfskräfte so
schnell und sicher wie möglich bereit.
Die Garantie verfällt, wenn die Produkte nicht ordnungsmäßig montiert oder eingesetzt, nicht ausreichend gewartet oder
D
ohne Genehmigung des Lieferanten geändert oder repariert worden sind. Des weiteren kommt der Lieferant nicht für Mängel
E
in bezug auf die Produktübereinstimmung auf, die auf einen normalen Verschleiß der Teile zurückzuführen sind, die aufgrund
U
ihrer Beschaffenheit einem schnellen und fortlaufenden Verschleiß ausgesetzt sind.
Lieferantenhaftung.
T
Zusammenhang mit den von ihm ausdrücklich angegebenen Eigenschaften und Leistungen. Er übernimmt hingegen keinerlei
S
Haftung für einen möglichen mangelhaften Betrieb von Maschinen oder Systemen, die vom Kunden oder von Dritten mit
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Komponenten des Lieferanten hergestellt worden sind. Auf alle Fälle kann der Kunde außerhalb der vom D.P.R. (Erlaß des
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25131 BRESCIA - Via Serpente, 97 - Tel. 030/3580401 - Fax 0303580838

Lieferbedingungen/ Garantie

(Von ASSOFLUID - CETOP-Mitglied – festgesetzte Standardverkaufsbedingungen)
.
Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen sind in der Lieferung folgende Leistungen
Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen verstehen sich die Lieferungen der Waren frei ab Werk.
Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen ist der Kunde verpflichtet, die Zahlungen innerhalb der
Der Lieferant haftet ausschließlich für den einwandfreien Betrieb des gelieferten Produkts im
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