Lieferbedingungen/ Garantie - OP TUBOMATIC H46 Manual De Uso

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OP S.r.l.
Via Serpente 97 25131 Brescia Italia Tel. +39.030.3580401 Fax. +39.030.3580838
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gemäß dem von dem italienischen Gesetzesdekret D. Lgs. N. 231/2002 vorgeschriebenen Zinssatz
Der Liefervertrag gilt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten als abgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, den Lieferanten vor Vertragsabschluss über eventuelle Sonderbestimmungen zu informieren, die am
endgültigen Bestimmungsort der zu liefernden Ware befolgt werden müssen.
Ausschließungen
. Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen sind in der Lieferung folgende Leistungen nicht
inbegriffen: Systemprojekt, Installation der gelieferten Ausrüstungen, Sonderprüfungen, Schulungskurse, Support bei der Inbetriebnahme
sowie alle nicht extra in der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten aufgeführten Leistungen und Verpflichtungen. Darüber hinaus
sind Steuern, Gebührenmarken, Zollgebühren, Zollsätze sowie alle anderweitigen Zusatzverpflichtungen im Preis nicht inbegriffen, wenn sie
nicht in der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten aufgeführt sind.
Lieferungen.
Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen verstehen sich die Lieferungen der Waren frei ab Werk.
Im Moment der Übergabe der Materialien an den Kunden oder an den Spediteur wird der Lieferant von der Lieferverpflichtung
enthoben und alle Risiken in Bezug auf die Materialien selbst gehen auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn der Lieferant
mit der Spedition oder der Montage vor Ort beauftragt worden ist.
Die Lieferfristen sind richtungsweisend und umfassen ausschließlich Werktage. Wenn nicht anderweitig von den
Vertragspartnern vereinbart, treten sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft, es sei denn, der Kunde muss einen Teil
des Preises als Anzahlung leisten, in diesem Fall wird der Fristbeginn ausgesetzt, bis der Kunde die diesbezüglichen
Vorkehrungen getroffen hat. Die Lieferfristen verstehen sich von Rechts wegen verlängert:
Wenn der Kunde nicht rechtzeitig die für die Lieferung erforderlichen Angaben oder Materialien liefert, im Laufe der
Auftragsausführung Änderungen fordert oder wenn er auf Anfragen in Bezug auf die Genehmigung der Zeichnungen oder der
Ausführungspläne verspätet antwortet;
Wenn vom guten Willen oder der Sorgfalt der Lieferanten unabhängige Gründe, einschließlich Lieferverzögerungen der
Unterlieferanten, die fristgerechte Lieferung verhindern oder zu hohe Aufwendungen verursachen.
Falls der Kunde mit Zahlungen anderer Lieferungen nicht auf dem Laufenden ist, wird der Fristablauf ausgesetzt und der
Lieferant kann die Lieferungen verzögern, bis der Kunde die ausstehenden Beträge gezahlt hat.
Falls der Kunde aus Gründen, die ihm zuzuschreiben sind, oder aus anderen Gründen, die vom Willen des Lieferanten
unabhängig sind, die Produkte nicht abnimmt, trägt er die Gefahren und die Kosten für ihre Aufbewahrung.
Zahlungen
. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen ist der Kunde verpflichtet, die Zahlungen innerhalb der in der
schriftlichen Auftragsbestätigung vorgesehenen Fristen beim Lieferantensitz oder bei dem von ihm angegebenen Bankinstitut
einzuzahlen. Bei Zahlungsverzögerungen ist der Kunde verpflichtet, die Verzugszinsen zu zahlen, die vollberechtigt und ohne
erforderliche Inverzugsetzung gemäß dem von dem italienischen Gesetzesdekret D. Lgs. N. 231/2002 vorgeschriebenen gültig im
Land des Lieferanten, der um drei Punkte gesteigert wird, berechnet werden, wobei der Lieferant auf alle Fälle befähigt bleibt, eine
Entschädigung für den erlittenen größten Schaden und die Auflösung des Vertrags zu fordern. Eventuell auftretende
Streitigkeiten
zwischen
Zahlungsbedingungen und –fristen einzuhalten.
Garantie
.
Der Lieferant garantiert die Konformität der gelieferten Produkte, d.h., dass die Produkte keine
Material- bzw. Herstellungsfehler aufweisen und mit den Angaben übereinstimmen, die in dem von beiden Seiten akzeptierten
Vertrag festgesetzt sind. Die Dauer der Garantie beträgt zwölf Monate ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Produkte an
den Endnutzer. Dieser geht aus den Verkaufsunterlagen des Lieferanten oder des Verkäufers hervor und entspricht also dem
Datum der Rechnung im Fall der direkten Lieferung an den Endkunden bzw. dem Datum des Transportdokuments, falls die
Lieferung durch einen Frachtführer und/oder ein Transportunternehmen erfolgt. Für Produkte oder Komponenten, die ersetzt
wurden, läuft die Garantie ab dem Tag ihrer Rückgabe an den Endnutzer. Eventuelle Mängel und/oder Fehler der Produkte,
die vom Endkunden während der Garantielaufzeit festgestellt werden, müssen dem Lieferanten unverzüglich per Einschreiben
mit Empfangsbestätigung gemeldet werden, und zwar innerhalb von acht Tagen nach Lieferung im Falle der Meldung von
offensichtlichen Fehlern bzw. acht Tage nach Entdeckung im Falle eines verborgenen Fehlers. Nach Erhalt der regulären
Meldung wird der Lieferant - innerhalb eines für den Umfang der Beanstandung angemessenen Zeitraumes – die defekten
Produkte oder Komponenten, nach eigenem Ermessen, kostenlos reparieren oder ersetzen. Die Rückgabe der
nichtordnungsgemäßen Ware muss immer durch den Lieferanten schriftlich genehmigt werden und in Originalverpackung
erfolgen.
Umtausch und Reparaturen erfolgen in der Regel frei ab Werk: Die Kosten und die Risiken des Transports der
mangelhaften Produkte gehen zu Lasten des Kunden. Sollte es der Lieferant jedoch nach Absprache mit dem Kunden für
zweckdienlicher halten, die erforderlichen Eingriffe zum Austauschen oder zur Reparatur beim Kunden durchzuführen, trägt der
Kunde die Reise- und Unterbringungskosten für das vom Lieferanten zur Verfügung gestellte Personal und stellt alle für den
Eingriff erforderlichen Mittel und Hilfskräfte so schnell und sicher wie möglich bereit.
Die Garantie verfällt, wenn die Produkte nicht korrekt, oder nicht gemäß der durch den Hersteller erteilten Anweisungen
montiert oder benutzt wurden, wenn sie unzureichend gewartet oder fälschlich verändert wurden.
außerdem nicht für Konformitätsmängel von Produkten, die sich aus der normalen Abnutzung der Teile ergeben, die ihrer
Natur nach Verschleißteile sind und/oder die in regelmäßigen Abständen/bei Verbrauch ersetzt werden müssen.
Lieferantenhaftung.
Zusammenhang mit den von ihm ausdrücklich angegebenen ursprünglichen Eigenschaften und Leistungen. Er übernimmt
hingegen keinerlei Haftung für einen möglichen mangelhaften Betrieb von Maschinen oder Systemen, die vom Kunden oder
von Dritten mit Komponenten des Lieferanten hergestellt worden sind. Auf alle Fälle kann der Kunde außerhalb der vom D.P.R.

Lieferbedingungen/ Garantie

den
Vertragspartnern
Der Lieferant haftet ausschließlich für den einwandfreien Betrieb des gelieferten Produkts im
befreien
den
Kunden
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nicht
von
seiner
Pflicht,
Der Lieferant haftet
die
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