AUSGABE 12/2020
BETRIEBSANLEITUNG
4
GRUNDLEGENDE SICHERHEITSHINWEISE
4.1
SICHERHEITSHINWEISE FÜR DEN BETREIBER
Diese Anleitung jederzeit am Einsatzort des Gerätes verfügbar halten.
Örtliche Richtlinien zu Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften jederzeit
einhalten.
4.1.1 ELEKTRISCHE GERÄTE UND BETRIEBSMITTEL
Gefahr durch Elektroschock!
Lebensgefahr durch Stromschlag
Gerät entsprechend den örtlichen Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf
Betriebsart und Umgebungseinflüsse vorsehen.
Nur von Elektrofachkräften oder unter deren Aufsicht instandhalten lassen. Bei
offenen Gehäusen besteht Gefahr durch Netzspannung.
Gerät entsprechend den Sicherheitsvorschriften und elektrotechnischen Regeln
betreiben.
Bei Mängeln unverzüglich reparieren lassen.
Außer Betrieb setzen, wenn vom Gerät eine Gefahr ausgeht oder wenn es
beschädigt ist.
Spannungsfrei schalten lassen, bevor mit den Arbeiten begonnen wird. Personal
über vorgesehene Arbeiten informieren. Elektrische Sicherheitsregeln beachten.
Alle Geräte an einen gemeinsamen Punkt erden.
Gerät nur an ordnungsgemäß installierter Steckdose mit Schutzleiteranschluss
betreiben.
Flüssigkeiten von elektrischen Geräten fernhalten.
4.1.2 SICHERE ARBEITSUMGEBUNG
Gefahr durch gefährliche Flüssigkeiten oder Dämpfe!
Schwere oder tödliche Verletzungen durch Explosionsgefahr oder Einatmen, Schlucken
oder Kontakt mit der Haut oder den Augen.
Sicherstellen, dass der Fußboden des Arbeitsbereiches ableitfähig ist gemäß
EN 61340-4-1 (Widerstandswert darf 100 MΩ nicht überschreiten).
Farbnebel-Absauganlagen / Lüftungen entsprechend den lokalen Vorschriften
bauseits erstellen.
Sicherstellen, das Erdung und Potentialausgleich aller Anlagenteile zuverlässig
und dauerhaft ausgeführt sind und den zu erwartenden Beanspruchungen (z. B.
mechanisch, Korrosion) standhalten.
Sicherstellen, dass dem Arbeitsdruck angepasste Materialschläuche / Luftschläuche
verwendet werden.
Sicherstellen, dass die persönliche Schutzausrüstung (siehe Kapitel 4.2.1)
vorhanden ist und verwendet wird.
Sicherstellen, dass alle Personen innerhalb des Arbeitsbereichs ableitfähige
Schuhe tragen. Die Fußbekleidung muss EN 20344 entsprechen. Der gemessene
Isolationswiderstand darf 100 MΩ nicht überschreiten.
Sicherstellen, dass Personen beim Spritzen ableitfähige Handschuhe tragen. Die
Erdung erfolgt über den Handgriff oder den Abzugbügel der Spritzpistole.
Schutzkleidungen einschließlich Handschuhe müssen EN 1149-5 entsprechen. Der
gemessene Isolationswiderstand darf 100 MΩ nicht überschreiten.
DOC2422131
PILOT GM 1030P
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