• Der Prothesenbau muss entsprechend den allgemein anerkannten fachlichen Regeln des
orthopädietechnischen Handwerks durchgeführt werden.
• Im Falle einer Änderung der Patientenvoraussetzungen (z. B. Körpergewicht, Aktivität etc.) muss das
Hilfsmittel unverzüglich überprüft werden.
• Wurde das Hilfsmittel einer unverhältnismäßigen starken Belastung (z. B. Sturz) ausgesetzt, muss das
Hilfsmittel unverzüglich von einer Fachwerkstatt auf mögliche Schäden überprüft werden.
• Sicherheitsrelevante Vorschriften für einzelne Passteile (z. B. Wartungsintervalle, siehe Gebrauchsanweisung)
müssen eingehalten werden.
KOMBINATION UNTERSCHIEDLICHER PASSTEILE
• Es gelten die oben genannten allgemeinen Bestimmungen und zusätzlich:
• nur Passteile einsetzen, die den Anforderungen der ISO 10328 entsprechen
• nur Passteile einsetzen, die den Anforderungen des MPGs entsprechen
• die Passteile müssen für das übliche Pyramiden- bzw. 30 mm-System ausgelegt sein und zueinander passen.
NUTZUNGSDAUER
Es gelten die Richtlinien lt. aktuellsten Össur Prothetik Produktkatalog. Die maximale Nutzungsdauer beträgt für
das Össur Kniegelenk 36 Monate (ab Auslieferdatum).
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