Soweit nicht ausdrücklich angegeben, sind in jedem
Land die örtlichen Vorschriften zu befolgen. In Italien
ist die Norm UNI 10683/2005 zu befolgen, sowie even-
tuelle regionale Bestimmungen oder Vorgaben der loka-
len Gesundheitsbehörden. Im Fall der Installation in
einem Mitbesitzerhaus ist die vorherige Stellungsnahme
des Verwalters einzuholen.
PRÜFUNG DER VERTRÄGLICHKEIT MIT ANDE-
REN GERÄTEN
Der Kamin darf NICHT in Räumen installiert werden
Gasgeräte des Typs B, und andere Geräte befinden, die
den ordnungsgemäßen Betrieb beeinträchtigen könnten.
PRÜFUNG DES ELEKTROANSCHLUSSES (die
Steckdose an zugänglicher Stelle anbringen)
Der Kamin wird mit einem Netzversorgungskabel gelie-
fert, das an eine Steckdose mit 230 V 50 Hz anzuschließen
ist, vorzugsweise mit einem Magnet-Thermoschutzschalter
versehen.
Spannungsschwankungen von mehr als 10% können den
Kamin beeinträchtigen ( falls noch nicht vorhanden, einen
geeigneten Differenzialschalter vorsehen). Die
Elektroanlage muss den Vorschriften entsprechen; insbe-
sondere die Wirksamkeit des Erdungskreislaufs überprü-
fen. Die Versorgungsleitung muss einen der Leistung des
Einsatzes entsprechenden Querschnitt aufweisen.
AUFSTELLUNG
Für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Kamin, muss
diese mit der Wasserwaage ausgerichtet werden.
Die Tragfähigkeit des Fußbodens überprüfen.
BRANDSCHUTZSICHERHEITSABSTÄNDE
PELLET-BLOK ist unter Einhaltung der folgenden
Sicherheitsbedingungen zu installieren:
- Seitlich und auf der Rückseite Mindestabstand von 40
cm zu durchschnittlich entzündbaren Materialien
- Auf der Vorderseite Mindestabstand von 80 cm zu
leicht entzündbaren Materialien
Sollte es nicht möglich sein, die oben angegebenen
Abstände einzuhalten, müssen technische und bauliche
Maßnahmen getroffen werden, um jede Brandgefahr
auszuschließen. Für den Fall der Montage auf einer Wand
aus Holz oder anderem brennbaren Material muss das
Rauchabzugsrohr angemessen gedämmt werden.
LUFTEINLASS
unbedingt zu verwirklichen
Der Raum muss eine Frischluftöffnung von 80 cm² nach
außen haben, oder gleichwertig per Luftverbund zur
Verfügung stehen. Es darf nur einen kamin am uftverbund
angeschlossen werden. Hinten am Kamin befindet sich ein
Stutzen mit einem Durchmesser von 80 mm, daran ist ein
entsprechendes Rohr anzuschließen, das direkt nach außen
führt (Zubehör). Für den Fall, dass es nicht möglich ist,
eine Rohrleitung nach draußen zu verlegen, muss diese
über ein Gitter an der Verkleidung mit der Umgebung ver-
bunden sein. In jedem Fall muss der Kaminraum mit
einem Außenluftgitter ausgestattet sein.
Netz zu schützen, wobei ein freier Querschnitt von minde-
stens 80 cm² gewährleistet sein muss.
Das Rohr muss eine Länge von weniger als 1 Meter auf-
weisen und darf nicht gekrümmt sein. Es muss in einen
Endabschnitt münden, der um 90 Grad nach unten geri-
chtet oder mit einem Windschutz versehen ist.
INSTALLATION
RAUCHABZUG Das Rauchabzugssystem muss für
einzig für den Ofen bestehen (Einleitung in mit ande-
ren Feuerstellen gemeinsamem Schornstein ist nicht
zulässig).
Der Abzug erfolgt über den Stutzen mit 8 cm Durchmesser
auf dem Deckel. Der Rauchabzug muss mit dem Äußeren
mittels geeigneter Stahlrohre Rohne Behinderungen EN
1856. Das Rohr muss hermetisch versiegelt werden. Für
die Dichtigkeit der Rohre und gegebenenfalls deren
Isolierung ist die Verwendung von Material erforderlich,
das hohen Temperaturen widersteht (Silikon oder
Dichtmasse für hohe Temperaturen). Eine eventuelle waa-
gerechte Leitung kann eine Länge bis zu 2 Metern besit-
zen. Es sind bis zu zwei Kurven mit einem Höchstwinkel
von 90° möglich. Falls der Rauchabzug nicht in einen
Schornstein eingeleitet wird, ist ein senkrechtes
Außenstück von mindestens 1,5 m und ein abschließender
Windschutz (gemäß UNI 10683/2005 Abs. 4.2) erforder-
lich. Das senkrechte Stück kann innen oder außen verlau-
fen. Ist das Rohr außen verlegt, muss es angemessen
gedämmt sein. Wird der Rauchabzug in einen Schornstein
eingeleitet, muss dieser für Festbrennstoffe zugelassen
sein und, falls sein Durchmesser mehr als 150 mm beträgt,
muss ein neues Rohr mit geeignetem Durchmesser und aus
geeignetem Material eingezogen werden (z. B. Nirosta zu
80 mm Durchmesser). Alle Rohrabschnitte müssen inspi-
zierbar sein. Die Schornsteine und die Rauchabzüge, an
die Festbrennstoff-Verbraucher angeschlossen sind, sind
ein Mal im Jahr zu reinigen (prüfen, ob im eigenen Land
eine entsprechende Regelung gilt). Eine mangelnde Über-
prüfung und regelmäßige Reinigung erhöht die
Wahrscheinlichkeit eines Schornsteinbrands. In diesem
Fall wie folgt vorgehen: Nicht mit Wasser löschen; den
Pelletbehälter leeren.Sich nach dem Zwischenfall vor dem
erneuten Betrieb des Geräts an Fachpersonal wenden.
TYPISCHE FÄLLE
* *
SCHORNSTEIN
Die wichtigsten Merkmale sind:
- Innenquerschnitt an der Basis gleich dem des Rauchabzugs
- Öffnungsquerschnitt nicht geringer als dem zweifachen des
Rauchabzugs
- Lage in vollem Wind, oberhalb des Daches und außerhalb
der Rückflussbereiche.
83
A: Innenliegender
Schornstein bis zum Dach
B: Außenliegender
Schornstein aus
Mauerwerk
C: Innenliegender
Schornstein aus
* *
Mauerwerk
D: Außenliegender dop-
pelwandiger
Stahlschornstein (für
diese
Installation ist erforder-
lich, dass der Schornstein
doppelwandig
und auf seiner ganzen
Länge gut abgedämmt ist)
* *
** max. Neigung minde-
* *
stens 45°
zurWaagerechten