Soweit nicht ausdrücklich angegeben, sind in jedem Land die örtlichen Vorschriften zu befolgen. In Italien sind die
Normen UNI 10683/2005, UNI 10412-2 und die Ministerverordnung 37 nach Gesetz 46/90 zu befolgen, sowie even-
tuelle regionale Bestimmungen oder Vorgaben der lokalen Gesundheitsbehörden. Im Fall der Installation in einem
Mitbesitzerhaus ist die vorherige Stellungsnahme des Verwalters einzuholen.
Prüfung der Verträglichkeit mit anderen Geräten
Gemäß der Norm UNI 10683/2005 darf der Ofen NICHT in Räumen installiert
werden, in denen sich Luftabzugsgeräte, Gasgeräte des Typs A und B und andere
Geräte befinden, die im Raum einen Unterdruck erzeugen könnten.
Prüfung des Elektroanschlusses
(DIE STECKDOSE AN ZUGÄNGLICHER STELLE ANBRINGEN)
Der Ofen wird mit einem Netzversorgungskabel geliefert, das an eine Steckdose
mit 230 V 50 Hz anzuschließen ist, vorzugsweise mit einem Magnet-
Thermoschutzschalter versehen. Spannungsschwankungen von mehr als 10%
können den Ofen beeinträchtigen (falls noch nicht vorhanden, einen geeigneten
Differenzialschalter vorsehen). Die Elektroanlage muss den Vorschriften entspre-
chen; insbesondere die Wirksamkeit des Erdungskreislaufs überprüfen.
Die Versorgungsleitung muss einen der Leistung des Einsatzes entsprechenden
Querschnitt aufweisen.
Aufstellung
Der Raum muss eine Frischluftöffnung von 200 cm
gleichwerting per Luftverbund zur Verfügung.Es darf nur einen Ofen am
Luftverbund angeschlossen werden.
Brandschutz-Sicherheitsabstände
Der Ofen ist unter Einhaltung der folgenden Sicherheitsbedingungen zu installieren:
- Seitlich und auf der Rückseite Mindestabstand von 40 cm zu durchschnittlich entzündbaren Materialien
- Auf der Vorderseite Mindestabstand von 80 cm zu durchschnittlich entzündbaren Materialien
- Wird der Ofen auf einem brennbaren Boden aufgestellt, ist eine Platte aus Dämmmaterial dazwischenzulegen, die min-
destens 20 cm auf den Seiten und 40 cm auf der Vorderseite herausragt.
Auf den Ofen und innerhalb des Sicherheitsabstands dürfen keine Gegenstände aus brennbarem Material platziert werden.
Für den Fall der Montage durch eine Wand aus Holz oder anderem brennbaren Material muss das Rauchabzugsrohr
angemessen mittels Keramikfaser oder anderem Material mit gleichen Eigenschaften gedämmt werden.
Lufteinlass
Der Raum muss eine Frischluftöffnung von 200 cm2 nach außen haben, oder gleichwertig per Luftverbund zur
Verfügung stehen.
Es darf nur einen Ofen am Luftverbund angeschlossen werden.
Rauchabzug
Das Rauchabzugssystem muss für einzig für den Ofen bestehen (Einleitung in mit anderen Feuerstellen gemeinsamem
Schornstein ist nicht zulässig).
Der Abzug erfolgt über den Stutzen mit 8 cm Durchmesser auf der Rückseite. Es zu Beginn des senkrechten Teils ein
T mit Kondenswassersammelvorrichtung vorzusehen. Der Rauchabzug muss mit dem Äußeren mittels geeigneter
Stahlrohre oder schwarzer Rohre (bis zu 450°C hitzebeständig) ohne Behinderungen verbunden werden.
Das Rohr muss hermetisch versiegelt werden. Für die Dichtigkeit der Rohre und gegebenenfalls deren Isolierung ist die
Verwendung von Material erforderlich, das mindestens 300°C widersteht (Silikon oder Dichtmasse für hohe
Temperaturen). Eine eventuelle waagerechte Leitung kann eine Länge bis zu 2 Metern besitzen. Der waagerechte
Abschnitt muss eine Neigung von mindestens 3% aufweisen. Es sind bis zu zwei Kurven mit einem Höchstwinkel von
90° möglich. Falls der Rauchabzug nicht in einen Schornstein eingeleitet wird, ist ein senkrechter Rohrabschnitt von
mindestens 1,5 m und ein abschließender Windschutz (gemäß UNI 10683/2005) erforderlich. Das senkrechte Stück
kann innen oder außen verlaufen. Ist das Rohr außen verlegt, muss es angemessen gedämmt sein.
Wird der Rauchabzug in einen Schornstein eingeleitet, muss dieser für Festbrennstoffe zugelassen sein und, falls sein
Durchmesser mehr als 150 mm beträgt, muss ein neues Rohr mit geeignetem Durchmesser und aus geeignetem Material
eingezogen werden und der Abzug gegenüber dem Mauerwerk abgedichtet werden. Alle Rohrabschnitte müssen inspi-
zierbar sein.
INSTALLATION
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nach außen haben, oder
A: Rauchabzug aus gedämmten Stahl
B: Mindesthöhe 1,5 m
C-E: Lufteinlass von außen (Mindestquerschnitt 80 cm²)
D: Rauchabzug aus Stahl in Rauchabzug aus
Mauerwerk eingezogen.
Die Abgasführung von 45° bzw.Verbot von 90° gilt
nicht für Deutschland.
Hier sind die entsprechenden Richtlinien und
Normen für Abgasanlagen zu beachten!
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Abstand zu entflammbarem Material
Fußbodenschutz