Garantiebedingungen - DHC BT701 Procedimiento De La Prueba / Instrucciones De Funcionamiento

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  • ESPAÑOL, página 57

GARANTIEBEDINGUNGEN

Batterieprüfgeräte mit festgestellten Material- und Herstellfehlern
werden gemäss den veröffentlichten Prüf- und Reparaturverfahren
von defekten und rückversendeten Geräten repariert oder ersetzt.
Das Vorhandensein eines Defektes muss in Übereinstimmung mit
den veröffentlichten Verfahren vom Verkäufer festgestellt werden.
Die veröffentlichten Prüfverfahren sind auf Anfrage erhältlich.
Die Gültigkeit dieser Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden des
Gerätes, die auf Unfälle, Mißbräuche, Abänderungen, eine
unzweckmäßige Benutzung oder auf eine Nichtbeachtung und
Nichtbefolgung der Bedienungsanleitungen zurückzuführen sind.
Diese Garantie gilt ausschließlich für den ursprünglichen Erstkäufer
und ist weder zuteilbar noch übertragbar. Für die Inanspruchnahme
der Garantiedienstleistungen muss jeweils der Kaufbeleg
vorgewiesen werden. Ohne einen solchen Kaufbeleg wird jede
Inanspruchnahme einer Garantiedienstleistung abgelehnt. Jede
allfällige Inanspruchnahme einer Garantiedienstleistung muss im
voraus bezahlt zusammen mit dem Kaufbeleg und dem darauf
aufgeführten Kaufdatum eingereicht werden. Der Absender
übernimmt die Verantwortung für Schäden, die während dem
Versand aufgetreten sind (vom Kunden rückversendetes Gerät).
Falls die Garantie für das Gerät als gültig befunden wird übernimmt
der Absender lediglich die Versandkosten. Der Verkäufer behält sich
das Recht vor, die Garantieoptionen nach Gutachten zu ersetzen
oder alternative Garantieoptionen anzubieten.
Die einzige und ausschließliche Abhilfe zur Behebung eines Defektes
irgendeines Produktes ist je nach Gutachten und Wahl des
Verkäufers die Reparatur oder ein Ersatz. Der Verkäufer haftet in
keinem Fall für direkte, indirekte, spezielle, Unfall- oder
Folgeschäden (einschl. Profitverlust), ungeachtet ob diese auf die
Garantie, einen Vertrag, ein Delikt oder auf eine irgend andere
Rechtstheorie basieren.
RÜCKVERSANDT VON GÜTERN:
Zu rückversendete Güter müssen mit ausreichend
Verpackungsmaterial verpackt werden, um diese vor Schäden, die
während dem Transport und Versand auftreten können gut zu
schützen. Während dem Transport und Versand entstandene
Schäden werden durch diese Garantie nicht gedeckt. Der Absender
trägt die Kosten für die Reparatur solcher Schäden.
- D.18-V2 -

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