1 | Sicherheitshinweise und Richtlinien
1.2.9
Quetschgefahr
Die Spanneinrichtung führt plötzliche und z. T. erhebliche axiale und/oder ra-
diale Bewegungen innerhalb von kurzen Zeiten mit teilweise hohen Kräften
aus.
Grundsätzlich muss deshalb bei Montage- und Einrichtearbeiten oder bei
manueller Werkstückbeladung die zur Spanneinrichtungsbetätigung vorge-
sehene Antriebseinrichtung ausdrücklich ausgeschaltet werden.
Sollte allerdings im Einrichtebetrieb auf die Verfahrbewegung nicht verzichtet
werden können, so muss bei Verfahrwegen größer als 4 mm und/oder bei
kleinstmöglichen Spalten unter 25 mm
▪ eine fest- oder vorübergehend angebaute Werkstückhaltevorrichtung
(z. B. Prisma) an der Vorrichtung montiert sein,
oder
▪ eine unabhängig betätigte eingebaute Haltevorrichtung (z. B. zusätzlich
manuell betätigbare Zentrierbacken bei Zentrier- und Planspannfuttern)
vorhanden sein,
oder
▪ eine Werkstück-Beladehilfe (z. B. Ladestock) vorgesehen werden,
oder
▪ eine Verlangsamung der Verfahrbewegung (z. B. durch Drosselung der
Hydraulikversorgung) auf Verfahrgeschwindigkeiten von nicht größer als
2m/min ist (Vorgabe analog zu DIN EN ISO 23125:2015-04) eingestellt
werden.
Die Art der Einrichtehilfsvorrichtung hängt grundsätzlich von der verwendeten
Bearbeitungsmaschine ab und ist gegebenenfalls gesondert zu beschaffen!
Der Maschinenbetreiber hat dafür zu sorgen, dass jegliche Gefährdung von
Personen aufgrund der Verfahrbewegung ausgeschlossen ist. Zu diesem
Zweck können auch 2-Hand-Betätigungen oder - noch besser - entsprechen-
de trennende Schutzvorrichtungen vorgesehen werden.
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RN-1391