DE
Im Falle von Reklamationen im Zusammenhang mit
dem Produkt, wie beispielsweise Beschädigungen des
Gestricks oder Mängel in der Passform, wenden Sie
sich bitte direkt an Ihren medizinischen Fachhandel.
Nur schwerwiegende Vorkommnisse, die zu einer we-
sentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustan-
des oder zum Tod führen können, sind dem Hersteller
und der zuständigen Behörde des Mitgliedsstaates
zu melden. Schwerwiegende Vorkommnisse sind im
Artikel 2 Nr. 65 der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR)
definiert.
Entsorgung
Ihre Bandage können Sie über den herkömmlichen
Entsorgungsweg vernichten. Es gibt keine besonderen
Kriterien zur Entsorgung.