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13. GARANTIEBEDINGUNGEN
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13.1.
GARANTIEZEIT
- Die Garantiezeit (Gesetz 1999/44 EG)
gemäß den unten beschriebenen
Bedingungen ist 2 Jahre ab dem
Kaufdatum von Teilen und Arbeit gegen
Herstell- und Materialfehler.
13.2.
AUSSCHLUSS DER
GEWÄHRLEISTUNG
Garantie deckt nicht:
- Verschleiß oder Bruch.
- Missbrauch, Vernachlässigung, sorgloser Betrieb oder
mangelnde Wartung.
- Von
Missbrauch
Defekte; Schäden, die von die
Änderungen
nicht
Personals verursacht werden, oder
die Verwendung von nicht originalen
Teilen.
verursachte
autorisiertes
88
/160
13.3.
GEBIET
- - Die Garantie gilt im ganzen
Land.
13.4.
Bei Unfällen
- - Die Garantie muss ordnungsgemäß
mit allen erforderlichen Informationen
ausgefüllt werden, mit Rechnung oder
Kaufbeleg.
HINWEIS!
Um einen einwandfreien Betrieb zu
gewährleisten BITTE LESEN DAS
BUCH
vor der Verwendung.