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Die Last darf nicht in Bereiche bewegt werden, die für den Bediener nicht einsehbar sind.
Nötigenfalls hat er sich um Hilfestellung zu bemühen.
Das Gerät darf niemals mit mehr als der Kraft einer Person bedient werden.
Schweißarbeiten am Gerät sind verboten. Das Gerät darf nicht als Erdungsleitung bei
Schweißarbeiten verwendet werden.
Schrägzug, d.h. seitliche Belastungen der Seitenplatten und/oder der Traverse, ist verboten.
Das Fahrwerk muss sich zu jedem Zeitpunkt lotrecht über der Last befinden.
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Ein ohne Rücksprache mit dem Hersteller verändertes Gerät darf nicht benutzt werden.
Die Benutzung des Hebezeuges zum Transport von Personen ist verboten.
Falsches Einhängen bzw. Belasten der Traverse über den flachliegenden Querschnitt der
Aufhängeöse ist verboten.
Eine Vergrößerung der Einstellung der Fahrwerksbreite, um z.B. einen engeren Kurvenradius
zu fahren, ist nicht zulässig.
Es dürfen nur Geräte, die mit Haken mit Sicherheitsbügeln ausgerüstet sind, in die
Traversenöse gehängt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Haken nicht zu groß
dimensioniert ist. Die Öse muss mittig im Hakengrund liegen und zugleich muss der Haken in
der Öse frei beweglich sein.
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