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3.0 Sicherheitsmaßnahmen
3.1 Brandschutzmaßnahmen
• Es ist darauf zu achten, dass Möbel und andere brennbare
Gegenstände nicht zu nahe an der Feuerstelle stehen. Weitere
Informationen über Abstände von Einrichtungsgegenständen
finden Sie im Abschnitt „Sicherheitsmaßnahmen".
• Löschen Sie das Feuer nie mit Wasser.
• Asche sollte im Freien oder an einem anderen Ort entsorgt
werden, an dem keine Brandgefahr besteht. Jeder Ofen
sollte einen verschließbaren Lagerbehälter aus feuerfestem
Material für Ruß und Asche haben.
Ruß und Asche müssen mindestens eine Woche lang in
diesem Behälter gelagert werden, um das vollständige
Erlöschen der Glut sicherzustellen. Danach kann der Behälter
in eine Mülltonne ausgeleert werden.
Soll der Behälter früher entleert werden, vermischen Sie den
Inhalt vorher mit reichlich Wasser.
• Möglicherweise ist es sinnvoll, die Asche aufzubewahren.
Asche eignet sich hervorragend als Dünger, z. B für Rosen.
3.2 Frischluftzufuhr
Vorsicht!Stellen Sie eine ausreichende Frischluftzufuhr im Raum
sicher, in dem der Kaminofen aufgestellt werden soll.
Stellen Sie sicher, das die Belüftungen in dem Raum mit dem
Kaminofen nicht blockiert sind.
Unzureichende Belüftung kann dazu führen, dass sich Rauchgas
im Raum ansammelt. Dies ist äußerst gefährlich! Anzeichen dafür
sind Rauchgeruch, Benommenheit, Übelkeit und Unwohlsein.
In Räumen mit Kaminöfen sollten keine Lüftungseinrichtungen
mit mechanischem Gebläse verwendet werden. Dies führt ggf.
zu einer ungünstigen Druckverteilung, wodurch giftige Abgase
in den Raum geblasen werden.
3.3 Erforderliche Abmessungen und Abstände
Erforderliche Luftdurchlässe in der Ummantelung:
(Fremdbelüftung)
Unterteil: Mindestens 750 cm
Haube:
Luftdurchlass von mindestens 1.000 cm
Vorderseite bzw. den Seiten der Haube.
Abstand des Ofens zur Isolation der Rückenplatte. Siehe Abb.
1 und 2:
mindestens 80 mm.
Abstand des Warmluftdurchlasses der Haubenseiten zur Decke
bzw. den Wänden:
mind. 500 mm zu Decken aus brennbarem Material.
mind. 750 mm zu Wänden aus brennbarem Material.
Abstand des Warmluftdurchlasses der Haubenoberseite zur
Decke bzw. den Wänden:
mind. 600 mm zu Decken aus brennbarem Material.
mind. 750 mm zu Wänden aus brennbarem Material.
Erforderliche Schutzmaßnahmen für brennbare Böden vor dem
Ofen:
Die Frontplatte muss den nationalen Gesetzen und Bestimmungen
entsprechen-Siehe fig. 1.
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freier Durchlass.
2
an der
2
Erforderlicher Abstand der Einsatzbasis zu brennbaren Böden
(siehe Abb. 1 und 2):
mind. 368 mm
Abstand zu Einrichtungsgegenständen:
mind. 1300 mm.
Anforderungen an den Kamin:
Mindestquerschnitt:
314 cm
für ein Rauchrohr von 200 mm Durchmesser -
2
491 cm
für ein Rauchrohr von 250 mm Durchmesser.
2