6. Beschränkte Garantie auf das Speichermedium.
SHARP garantiert für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Kaufdatum, daß die zur Aufzeichnung der Software
verwendeten Datenträger bei normaler Benutzung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Die gesamte
Haftung von SHARP und/oder den Lizenzgebern von Sharp und Ihr alleiniger Rechtsanspruch besteht in dem Ersatz
des Datenträgers, der dieser beschränkten Garantie nicht genügt, die in diesem 6. Punkt der Lizenzvereinbarung
festgelegt ist. Der Datenträger wird dann ersetzt, wenn er zusammen mit einer Kopie Ihrer Kaufquittung an Sharp
oder einen von Sharp autorisierten Händler zurückgegeben wird. SHARP ist nicht verpflichtet, einen durch Unfall,
Mißbrauch oder unsachgemäße Anwendung beschädigten Datenträger zu ersetzen.
JEGLICHE STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENEN GARANTIEN AUF DIE DATENTRÄGER,
EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENEN GARANTIE, DASS DIE WAREN
VON MARKTGÄNGIGER QUALITÄT UND FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND, SIND
AUF EINEN ZEITRAUM VON NEUNZIG (90) TAGEN BEGRENZT, GERECHNET AB
AUSLIEFERUNGSDATUM. DIESE GARANTIE GIBT IHNEN GEWISSE RECHTE; ES KÖNNEN IHNEN
WEITERE RECHTE ZUSTEHEN, DIE SICH VON STAAT/RECHTSORDNUNG ZU STAAT/
RECHTSORDNUNG UNTERSCHEIDEN KÖNNEN.
7. Software-Garantieausschluß.
Sie bestätigen und akzeptieren hiermit ausdrücklich, daß die Verwendung der Software auf eigenes Risiko geschieht. Die
Software und die begleitende Dokumentation werden auf einer IST-ZUSTAND-Basis und ohne weitere Gewährleistung
ausgeliefert; SHARP UND DIE LIZENZGEBER VON SHARP (für die Klauseln 7 und 8 werden SHARP und die
Lizenzgeber von SHARP gemeinsam als SHARP bezeichnet) SCHLIESSEN HIERMIT AUSDRÜCKLICH ALLE
WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENEN GARANTIEN AUS,
EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BEGRENZT AUF DIE STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENE
GARANTIE, DASS DIE WAREN VON MARKTGÄNGIGER QUALITÄT UND FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK GEEIGNET SIND. SHARP ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DIE IN DER SOFTWARE
ENTHALTENEN FUNKTIONEN DEN ANFORDERUNGEN DES BENUTZERS ENTSPRECHEN, ODER DASS
DIE ANWENDUNG DER SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNG ODER FEHLERFREI MÖGLICH IST, ODER
DASS DEFEKTE IN DER SOFTWARE KORRIGIERT WERDEN. AUSSERDEM GIBT SHARP KEINE GARANTIE
BZW. MACHT KEINERLEI ZUSICHERUNGEN, WAS DIE RICHTIGKEIT, GENAUIGKEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT
ODER ANDERE EIGENSCHAFTEN ANBELANGT, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DER SOFTWARE
ODER DER BEGLEITENDEN DOKUMENTATION ODER AUS DEN FOLGEN DER VERWENDUNG ERGEBEN.
KEINERLEI MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE INFORMATIONEN ODER HINWEISE, DIE VON SHARP
ODER VON EINEM VON SHARP AUTORISIERTEN HÄNDLER ABGEGEBEN WERDEN, KÖNNEN ZU EINEM
GARANTIEANSPRUCH FÜHREN ODER AUF ANDERE WEISE DEN UMFANG DIESER GARANTIE
ERWEITERN. IM FALLE EINES DEFEKTS DER SOFTWARE SIND SIE SELBST (UND NICHT SHARP ODER
EIN VON SHARP AUTORISIERTER HÄNDLER) FÜR ALLE KOSTEN DER NOTWENDIG GEWORDENEN
WARTUNGSARBEITEN, REPARATUREN UND KORREKTUREN VERANTWORTLICH. EINIGE STAATEN/
LÄNDER ERLAUBEN KEINEN AUSSCHLUSS VON STILLSCHWEIGEND EINGESCHLOSSENEN
GARANTIEN. IN DIESEM FALL GILT DER OBEN AUFGEFÜHRTE AUSSCHLUSS FÜR SIE UNTER
UMSTÄNDEN NICHT.
8. Haftungsbeschränkung.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN, SELBST BEI FAHRLÄSSIGKEIT, KANN SHARP FÜR ZUSÄTZLICHE,
SPEZIELLE ODER NACHFOLGENDE SCHÄDEN HAFTBAR GEMACHT WERDEN, DIE DURCH DIE
VERWENDUNG BZW. VERWENDUNGSUNFÄHIGKEIT DER SOFTWARE ODER DER BEGLEITENDEN
DOKUMENTATION ENTSTANDEN SIND, SELBST WENN SHARP ODER EIN VON SHARP
AUTORISIERTER HÄNDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
EINIGE STAATEN/RECHTSORDNUNGEN VERBIETEN EINEN GARANTIEAUSSCHLUSS ODER EINE
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG FÜR ZUSÄTZLICHE ODER FOLGESCHÄDEN; IN DIESEM FALLE
TREFFEN DIE OBIGEN BESCHRÄNKUNGEN BZW. AUSSCHLÜSSE UNTER UMSTÄNDEN AUF SIE
NICHT ZU.
Auf keinen Fall kann der von SHARP zu leistende Ersatz für Schäden, Verluste und Klagegründe [weder im Rahmen
eines Vertrags, noch bei einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder resultierend aus anderen
Ursachen] den Betrag übersteigen, den Sie für die Software bezahlt haben.
9. Geltendes Recht und Teilnichtigkeit.
Für einen Teil der Software, der sich auf die Verwendung mit Apple Macintosh und Microsoft Windows bezieht,
unterliegt die Anwendung und Auslegung dieser Lizenzvereinbarung den in Kalifornien bzw. Washington geltenden
Gesetzen. Für einen Teil der Software und/ oder Dokumentation, die an SHARP von Software 2000 International
Limited lizensiert wurde, unterliegt die Anwendung und Auslegung den in England geltenden Gesetzen. Sollte aus
irgendwelchen Gründen eine zuständige Gerichtsbarkeit eine der Klauseln dieser Lizenzvereinbarung oder einen Teil
einer Klausel als nicht einklagbar beurteilen, so ist die betreffende Vertragsklausel bis zum größtmöglichen Umfang
zu erfüllen, um dem Vereinbarungszweck der Parteien Genüge zu tun. Die übrigen Vertragsbedingungen gelten
weiterhin im vollen Umfang des Gesetzes.
10. Vollständige Vereinbarung.
Diese Lizenz stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den beiden Parteien in bezug auf die Verwendung der
Software und der begleitenden Dokumentation dar; diese Lizenz ersetzt alle vorherigen oder gegenwärtig wirksamen
Abmachungen oder Vereinbarungen, die den obigen Vertragsinhalt betreffen, seien sie in schriftlicher oder mündlicher
Form. Zusätze zu oder Veränderungen an dieser Lizenz sind nur dann rechtswirksam, wenn sie in schriftlicher Form
abgefaßt und von einem bevollmächtigten Repräsentanten der Firma SHARP unterzeichnet wurden.
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