Technische Ausstattung:
• Eingebaute Elektronik zum wahlweisen Betrieb mit
konventionellem Gleichstrom-Fahrgerät
(max. ±12 Volt), Trix Systems, Trix Selectrix oder
Digitalsystemen nach NMRA-Norm.
• Automatische Systemerkennung zwischen Digital-
und Analog-Betieb.
• Keine automatische Systemerkennung zwischen
Selectrix (SX) und DCC.
• Fahrtrichtungsabhängige Spitzenbeleuchtung.
Im Digitalbetrieb schaltbar.
Die bei normalem Betrieb anfallenden Wartungsarbeiten
sind nachfolgend beschrieben. Für Reparaturen oder Er-
satzteile wenden Sie sich bitte an Ihren Trix-Fachhändler.
Sicherheitshinweise
• Für den konventionellen Betrieb der Lok muss
das Anschlussgleis entstört werden. Dazu ist das
Entstörset 611 655 zu verwenden. Für Digitalbetrieb
ist das Entstörset nicht geeignet.
• Die Lok darf nur mit einem dafür bestimmten Be-
triebssystem eingesetzt werden.
Hinweise zum Digitalbetrieb:
• Ab Werk ist bei dieser Lok für den Digitalbetrieb die
Adresse „01" (Selectrix) / „03" (DCC) programmiert.
Eingestellte Anzahl der Fahrstufen: 28 (DCC) bzw.
31 (Selectrix).
• Beim ersten Betrieb in einem Digital-System (Selec-
trix oder DCC) muss der Decoder auf dieses Digital-
System eingestellt werden. Dazu ist der Decoder
einmal in diesem Digitalsystem zu programmieren.
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• Der Betrieb mit gegenpoliger Gleichspannung im
Bremsabschnitt ist mit der werkseitigen Einstellung
nicht möglich.
Ist diese Eigenschaft gewünscht, so muss auf den
konventionellen Gleichstrombetrieb verzichtet wer-
den (CV29 / Bit 2 = 0)
• Funktion:
F0
Stirnbeleuchtung
F1
Rauchgenerator
F2
Geräusch: Lokpfeife
F3
Betriebsgeräusch
F4
Feuerschein - Feuerbüchse
F5
Geräusch: Luftpumpe
F6
Geräusch: Rangierpfiff
F7
Geräusch: Dampf ablassen
F8
Geräusch: Kohle schaufeln
F9
Geräusch: Schüttelrost
• Fehlfunktionen, die durch Änderung der werkseitigen
Einstellungen der Lokelektronik verursacht werden,
sind vom Bediener selbst verursacht und damit kein
Reklamationsgrund bezüglich der Garantie- oder
Gewährleistungsansprüche.
Jegliche Garantie-, Gewährleistungs- und Schadensersatzan-
sprüche sind ausgeschlossen, wenn in Trix-Produkten nicht
von Trix freigegebene Fremdteile eingebaut werden und/oder
Trix-Produkte umgebaut werden und die eingebauten Fremdteile
bzw. der Umbau für sodann aufgetretene Mängel und/oder
Schäden ursächlich war. Die Darlegungs- und Beweislast dafür,
dass der Einbau von Fremdteilen oder der Umbau in bzw. von
Trix-Produkten für aufgetretene Mängel und/oder Schäden nicht
ursächlich war, trägt die für den Ein- und/oder Umbau verant-
wortliche Person und/oder Firma bzw. der Kunde.