Beispiele angewandter nationaler Vorschriften und
Normen zur Verwendung, Nutzung und Prüfung,
sowie Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei
der Arbeit mit Anschlagmitteln:
• Deutschland: DGUV Regel 100-500
(ehemalig BGR 500) Betreiben von Arbeitsmitteln
• Österreich: AMVO (Arbeitsmittelverordnung)
• Schweiz: EKAS Richtlinien
• o. Ä.
4. Sicherheitshinweise
Bei Nichtbeachtung der Sicherheits-
hinweise sind schwere Unfälle mit
Verletzungs- oder gar Todesfolge
möglich!
• Die Tragfähigkeit des Anschlagmittels darf nicht
überschritten werden. Diese ist abhängig von der
Anschlagart, siehe hierzu Kapitel 6 Beschreibung/
Technische Daten. Die Nenntragfähigkeit bezieht
sich immer auf die Anschlagart „einfach direkt".
• Die Hebebänder müssen frei von Fehlern und
Schäden sein.
• Aufgrund der Dehnung dürfen immer nur gleichartige
Anschlagmittel z. B. zwei Hebebänder, mit derselben
Materialeigenschaft z. B. Polyester (PES) verwendet
werden.
• Während des Hebevorgangs darf sich keine Person
innerhalb der Gefahrenzone oder unter der schweben-
den Last befinden.
• Bei Verwendung von Hebebändern in Verbindung mit
Chemikalien, Säuren, Laugen oder anderen aggressiven
Stoffen ist die Abstimmung mit einer befähigten Person
oder dem Hersteller zwingend erforderlich. Folgende
Angaben müssen verfügbar sein: Art der Chemikalie,
Konzentration, Temperatur und Ve rweildauer.
Ein mögliches Reinigungsverfahren ist mit einer
befähigten Person oder dem Hersteller vor und nach
der Reinigung abzuklären.
• Hebebänder mit Beschlagteilen und mehrsträngige
Hebebänder mit Aufhängegliedern dürfen unter Säure-
Bedingungen nicht angewendet werden. Bei Metall-
Werkstoffen kann der Kontakt mit Säuren oder deren
Dämpfen zu einer Wasserstoff-Versprödung führen.
• Frostbildung auf Hebeändern vermeiden. Bei Frost
bilden sich in feuchten Hebebändern Eiskristalle,
die das tragende Gewebe schädigen. Minderung der
Tragfähigkeit und Festigkeitsverluste sind die Folge.
Außerdem verringert Eis die Biegsamkeit des
Hebebandes und führt in Extremfällen zur Unbrauch-
barkeit des Hebebandes, weshalb nasse Hebebänder
vor der erneuten Verwendung in belüfteten Räumen
zu trocknen sind.
Polytex
Hebebänder 12/2021 / Änderungen vorbehalten!
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®
• Starkes ultraviolettes Licht oder intensive Strahlen-
belastung mit Sonnenlicht muss vermieden werden.
• Hebebänder von direkten Hitzequellen fernhalten wie
z. B. Funkenflug oder Schweißarbeiten.
• Die Last oder sonstige Gegenstände nie über das
textile Anschlagmittel schleifen.
• Die Hebebänder nie über den Boden oder raue
Oberflächen ziehen.
5. Funktionsbeschreibung
Bei Nichtbeachtung der Funktions-
beschreibungen sind schwere Unfälle
mit Verletzungs- oder gar Todesfolge
möglich!
• Die Norm DIN EN 1492-1 und die allgemeinen
Regeln der einzelnen Länder zum Heben von Lasten
(z. B. für Deutschland die DGUV-Regel 100-500,
ehemals BGR 500) sind zu beachten.
• Das Hebeband ist ein universell einsetzbares An-
schlagmittel zum Anschlagen und Heben von Lasten,
das innerhalb der in dieser Bedienungsan leitung
festgelegten Grenzen eingesetzt werden kann.
• Es können Lasten bis zur vorgegebenen Tragfähigkeit
gehoben werden.
• Last- und anschlagspezifische Reduzierungsfaktoren
wie z. B. die Lastanschlagfaktoren müssen berück-
sichtigt werden.
6. Beschreibung/Technische Daten
6.1 Allgemein
• Das flachgewebte Gurtbandgewebe der Hebebänder
wird aus hochfesten Chemiefasern, aus Polyamid
(PA)-, Polyester (PES)- oder Polypropylen (PP),
hergestellt und verfügt über eine selektive Wider-
standsfähigkeit gegenüber Chemikalien.
• Polyester (PES) ist gegenüber den meisten minerali-
schen Säuren resistent, wird jedoch von Alkalien
angegriffen und zerstört.
• Polyamide (PA) sind praktisch beständig gegenüber
der Wirkung von Alkalien, sie werden jedoch von
mineralischen Säuren angegriffen.
• Polypropylen (PP) wird wenig von Säuren und
Alkalien angegriffen und eignet sich für Anwendun-
gen, bei denen höchste Widerstandsfähigkeit
gegenüber Chemikalien mit Ausnahme von Lösungs-
mitteln verlangt wird.