12 Entsorgung
Elektronische Geräte müssen gemäß der Richtlinie 2012/19/EU des euro-
päischen Parlaments und des Rates vom 04. Juli 2012 über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte fachgerecht entsprechend den nationalen Entsor-
gungsvorschriften entsorgt werden.
Batterien und Akkus enthalten Stoffe, die sich schädlich auf die Umwelt
und die menschliche Gesundheit auswirken können. Sie müssen daher
gemäß der Richtlinie 2006/66/EG des europäischen Parlaments und des
Rates vom 06. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren fach-
gerecht entsprechend den nationalen Entsorgungsvorschriften entsorgt
werden. Nur vollständig entladene Batterien und Akkus entsorgen.
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Das nebenstehende Symbol bedeutet,
dass Batterien/Akkus und elektronische
Geräte am Ende ihrer Lebensdauer vom
Hausmüll (unsortierter Siedlungsabfall)
getrennt entsorgt werden müssen.
Gebrauchsanleitung
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