Austausch der Leuchtmittel
Die zwei Blechschrauben (ST4*8MM) aus der Beleuchtungsabdeckung herausdrehen
und Abdeckung abnehmen. Öffnen Sie das Kästchen, das mit dem Stromkabel
verbunden ist, trennen Sie die Verbindung und tauschen Sie die Lampe aus.
• ILCOS D Bezeichnung für diese Lampe lautet: DBS-2/65-H-120/33
LED-Module – rechteckige Lampe
−
−
Max Wattzahl: 2 W
−
Spannungsbereich: AC 0-240V
−
Abmessungen:
UMWELTSCHUTZ:
Dieses Elektrohaushaltsgerät ist in Einklang mit der EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte (WEEE, Waste Electrical and Electronic Equipment 2013) gekennzeichnet. Elektro-
und Elektronik-Altgeräte enthalten umweltschädigende Substanzen (die ggf. eine negative Auswirkung
auf die Umwelt haben) sowie (wiederverwendbare) Grundelemente. Daher ist es wichtig, Elektro- und
Elektronik-Altgeräte spezifisch zu entsorgen, um alle schädlichen Substanzen zu entfernen und
wiederverwendbare Teile zu recyceln. Verbraucher leisten einen wichtigen Beitrag, um zu
gewährleisten, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte nicht zu einem Umweltproblem werden. Halten Sie
sich daher bitte an die folgenden Grundregeln:
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte dürfen nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden.
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte müssen bei zugelassenen Sammelstellen abgegeben werden, die
In vielen Ländern wird für die Entsorgung großer Elektro- und Elektronik-Altgeräte ein Abholservice
angeboten.
Beim Kauf eines neuen Geräts wird das alte vom Händler zurückgenommen, der es kostenfrei entsorgt,
sofern das neue Gerät von einem ähnlichen Typ ist und die gleiche Funktion erfüllt wie das Alt gerät.
HINWEIS:
Im Folgenden wird erläutert, wie die Umwelt durch den Kochvorgang möglichst wenig
belastet wird (z. B. Energieverbrauch).
(1) Die Abzugshaube an einem gut belüfteten Ort installieren.
(2) Abzugshaube regelmäßig reinigen, sodass die Lüftung nicht blockiert wird.
(3) Das Licht an der Abzugshaube nach dem Kochen immer ausschalten.
(4) Abzugshaube nach dem Kochen immer ausschalten.
von der Stadtverwaltung oder anderen zuständigen Stellen verwaltet werden.
58