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YATO YT-82810 Manual De Instrucciones página 25

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Vor Betriebsbeginn muss man überprüfen, ob das Gehäuse und der Akku nicht beschädigt sind. Beim Feststellen von Beschädi-
gungen ist der weitere Betrieb verboten.
Hinweis! Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Montage und dem Wechsel der Kreissägen, der Regelung und der
Wartung des Elektrowerkzeuges muss man bei abgetrennter Stromversorgung für die Säge durchführen; deshalb gilt
vor Aufnahme dieser Tätigkeiten: Der Akku ist aus der Buchse des Elektrowerkzeuges zu demontieren!
ACHTUNG! Alle im nachfolgenden Kapitel beschriebenen Tätigkeiten sind bei abgeschalteter Stromversorgung auszuführen –
der Akku muss vom Werkzeug getrennt bleiben!
Sicherheitshinweise beim Laden des Akkus
Hinweis! Vor dem Laden muss man sich davon überzeugen, ob das Netzteilgehäuse, die Leitung und der Stecker nicht gerissen
bzw. beschädigt sind. Die Verwendung einer nicht funktionsfähigen oder beschädigten Ladestation und Netzteiles ist verboten!
Zum Laden der Akkus dürfen nur die Ladestation und das Netzteil verwendet werden, die zum Lieferumfang gehören. Der Einsatz
eines anderen Netzteiles kann zur Entstehung eines Brandes oder Zerstörung des Werkzeuges führen. Das Laden des Akkus
darf nur in einem geschlossenen, trockenen und vor dem Zugriff unbeteiligter Personen, besonders Kinder, geschützten Raum
erfolgen, wobei ständig die Aufsicht einer erwachsenen Person erforderlich ist! Falls das Verlassen des Raumes, in dem das
Laden erfolgt, unbedingt notwendig sein wird, muss man das Ladegerät vom Elektronetz trennen, in dem man das Netzteil aus
der Netzsteckdose nimmt. Wenn aus dem Ladegerät Rauch, verdächtiger Geruch usw. austritt, muss man sofort den Stecker des
Ladegerätes aus der Netzsteckdose ziehen!
Bei Anlieferung ist der Akku des Bohrgerätes – des Schraubers nicht aufgeladen. Deshalb muss man ihn vor Beginn der Arbeiten
entsprechend der nachstehend beschriebenen Verfahrensweise mit Hilfe des zum Lieferumfang gehörenden Netzteiles und der
Ladestation aufl aden. Die Akkus vom Typ Li-ION (Lithium-Ionen) zeigen keinen sog. „Speichereff ekt", wodurch es möglich ist,
dass sie zu jedem beliebigen Moment nachgeladen werden können. Es wird jedoch empfohlen, den Akku während des Normal-
betriebs zu entladen, um ihn dann bis zur vollen Kapazität wieder aufzuladen. Wenn es auf Grund des Charakters der Arbeit nicht
jedesmal möglich ist, den Akku so zu behandeln, dann ist das wenigstens nach jeweils einigen Betriebszyklen durchzuführen.
In keinem Fall dürfen die Akkus durch Kurzschließen der Elektroden entladen werden, da dadurch unumkehrbare Schäden
hervorgerufen werden! Ebenso darf der Ladezustand des Akkus nicht durch das Kurzschließen der Elektroden und Prüfen der
Funkenbildung überprüft werden.
Lagerung des Akkus
Um die Lebensdauer des Akkus zu verlängern, muss man die richtigen Lagerbedingungen gewährleisten. Der Akku hält ungefähr
500 Zyklen „Laden – Entladen" aus und muss bei einer Temperatur von 0 bis 30°C sowie bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von
50% gelagert werden. Um den Akku über einen längeren Zeitraum lagern zu können, muss man ihn bis zu 70% seiner Kapazität
aufl aden. Bei einer längeren Lagerung muss man den Akku regelmäßig ein Mal im Jahr aufl aden. Man darf auch kein übermä-
ßiges Entladen des Akkus zulassen, da dies seine Haltbarkeit verkürzt und einen unumkehrbaren Schaden hervorrufen kann.
Während der Lagerung wird sich der Akku stufenweise auf Grund seines Auslaufens entladen. Der Prozess der Selbstentladung
hängt von der Lagertemperatur ab, d.h. je höher die Temperatur, desto schneller ist der Prozess des Entladens. Bei nicht sach-
gemäßer Lagerung der Akkus kann es zu eiknem Ausfl uss des Elektrolyten kommen. Wenn ein Ausfl uss erfolgt, dann muss man
den Ausfl uss mit einem neutralisierenden Mittel sichern; bei einem Kontakt des Elektrolyten mit den Augen, muss man sie intensiv
mit Wasser auswaschen und anschließend unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das Benutzen des Werkzeuges
mit einem beschädigten Akku ist verboten!
Bei einem völligen Verschleiß des Akkus muss man ihn einem Spezialdienst übergeben, der sich mit der Entsorgung derartiger
Abfallstoff e beschäftigt.
Transport der Akkus
Die Lithium-Ionen-Akkumulatoren werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften als Gefahrenstoff e behandelt. Der Nutzer
des Werkzeuges kann das Werkzeug mit Akku oder die Akkus selbst auf dem Landwege transportieren. Dabei müssen nicht
unbedingt zusätzliche Bedingungen erfüllt werden. Werden Dritte mit dem Transport beauftragt (zum Beispiel beim Versand mit
einer Kurierfi rma), muss man entsprechend den Vorschriften für einen Gefahrenstoff transport verfahren. Vor dem Versand muss
man sich in dieser Angelegenheit mit einer entsprechend qualifi zierten Person in Verbindung setzen.
Das Transportieren beschädigter Akkus ist dagegen verboten. Die für die Zeit des Transports demontierten Akkus sind aus dem
Werkzeug zu entfernen und die Kontakte entsprechend zu schützen, z.B. mit einem Isolierband bekleben. In der Verpackung sind
die Akkus so zu schützen, dass sie sich während des Transports nicht fortbewegen können. Ebenso müssen die Vorschriften des
Landes bzgl. des Transports von Gefahrenstoff en beachtet werden.
Laden des Akkus
Hinweis! Vor dem Laden muss man das Netzteil der Ladestation durch das Herausziehen des Steckers aus der Netzsteckdose
vom Stromversorgungsnetz trennen. Darüber hinaus sind die Klemmen des Akkus vom Schmutz und Staub mit einem weichen
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