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probst HVZ-LIGHT Instrucciones De Uso página 13

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Sicherheit
2.9
Sicherheit im Betrieb
2.9.1 Trägergeräte / Hebezeuge
Das eingesetzte Trägergerät / Hebezeug (z.B. Bagger) muss sich in betriebssicherem Zustand
befinden.
Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Trägergerät / Hebezeug bedienen.
Der Bediener des Trägergerätes / Hebezeuges muss die gesetzlich vorgeschriebenen
Qualifikationen erfüllen.
Die maximal erlaubte Traglast des Trägergerätes / Hebezeuges und der Anschlagmittel darf
unter keinen Umständen überschritten werden!
2.9.2 Sicherheit im Verlegebetrieb
Das Gerät nur an dessen Handgriffen in Position ziehen!
Der Bediener muss das Gerät während des gesamten Transportes bis zum Absetzen ungehindert
beobachten können
Steinlagen nie außermittig aufnehmen, Kipp- und Verletzungsgefahr!
Steinpaketlagen vorsichtig aufsetzen
Sicherheit vor Schnelligkeit
Der Aufenthalt unter schwebender Last ist verboten. Lebensgefahr!
Arbeiten mit dem Gerät nur in bodennahem Bereich, nicht über Personen schwenken!
Während des Verlegebetriebs, ist der Aufenthalt von Personen im Arbeits- und Fahrbereich
verboten! Es sei denn, es ist unerlässlich, bedingt durch die Art der Geräteanwendung, z.B. durch
manuelles Führen des Gerätes (an Handgriffen).
Der Bediener darf den Steuerplatz nicht verlassen, solange das Gerät mit Steinpaketlagen belastet
ist.
Das Gerät darf nicht geöffnet werden, wenn der Öffnungsweg der Greifarme durch einen
Widerstand (z.B. Steinstapel oder vergleichbares) blockiert ist!
Lasten niemals schräg ziehen oder schleifen. Ansonsten könnten dadurch Teile des Gerätes
beschädigt werden.
Plombe für Maximal-Druckeinstellung nie ohne Rücksprache mit dem Hersteller entfernen!
Festsitzende Lasten nicht mit dem Hebegerät losreisen.
Die Tragfähigkeiten und Nennweiten des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
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DE

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