Wartung und Pflege
7.1.1 Mechanik
WARTUNGSFRIST
Erstinspektion nach
25 Betriebsstunden
Alle 50 Betriebsstunden
Mindestens 1x pro Jahr
(bei harten
Einsatzbedingungen
Prüfintervall verkürzen)
7.1.2 Hydraulik
WARTUNGSFRIST
Erstinspektion nach
25 Betriebsstunden
Erstinspektion nach
50 Betriebsstunden
Alle 50 Betriebsstunden
51400035
Auszuführende Arbeiten
•
Sämtliche Befestigungsschrauben kontrollieren bzw. nachziehen
(darf nur von einem Sachkundigen durchgeführt werden).
•
Sämtliche Befestigungsschrauben nachziehen (achten Sie darauf, dass die
Schrauben gemäß den gültigen Anzugsdrehmomenten der zugehörigen
Festigkeitsklassen nachgezogen werden).
•
Sämtliche vorhandene Sicherungselemente (wie Klappsplinte) auf einwandfreie
Funktion prüfen und defekte Sicherungselemente ersetzen. → 1)
•
Alle Gelenke, Führungen, Bolzen und Zahnräder, Ketten auf einwandfreie
Funktion prüfen, bei Bedarf nachstellen oder ersetzen.
•
Greifbacken (sofern vorhanden) auf Verschleiß prüfen und reinigen, bei Bedarf
ersetzen.
•
Alle vorhandenen Gleitführungen, Zahnstangen, Gelenke von beweglichen
Bauteilen oder Maschinenbaukomponenten sind zur Reduzierung von
Verschleiß und für optimale Bewegungsabläufe einzufetten/ zu schmieren
(empfohlenes Schmierfett: Mobilgrease HXP 462).
•
Alle Schmiernippel (sofern vorhanden) mit Fettpresse schmieren.
•
Kontrolle aller Aufhängungsteile, sowie Bolzen und Laschen. Prüfung auf
Risse, Verschleiß, Korrosion und Funktionssicherheit durch einen
Sachkundigen.
1)
Auszuführende Arbeiten
•
Sämtliche Hydraulikverschraubungen kontrollieren bzw. nachziehen
(darf nur von einem Sachkundigen durchgeführt werden).
•
Hydraulikflüssigkeit austauschen (empfohlenes Hydrauliköl: HLP 46 nach DIN
51524 – 51535).
•
Sämtliche vorhandene Hydraulikölfilter austauschen.
•
Sämtliche Hydraulikanschlüsse nachziehen
•
Überprüfung der Hydraulikanlage auf Dichtigkeit
•
Hydraulikölfilter prüfen, bei Bedarf reinigen (sofern vorhanden)
•
Hydraulikflüssigkeit prüfen und (entsprechend Herstellerangaben) austauschen
(empfohlenes Hydrauliköl: HLP 46 nach DIN 51524 – 51535).
•
Überprüfung der Hydraulikschläuche auf Knick- und Scheuerstellen.
Beschädigte Hydraulikschläuche müssen ersetzt werden
(generell wird empfohlen, Hydraulikschläuche alle 6 Jahre auszutauschen).
•
Es dürfen nur die vorgeschriebenen Ölsorten verwendet werden!
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