2. Sicherheit
10. Bewertung aller Zubehörteile
Alle Zubehörteile (z. B. Ventile oder Befestigungselemente) müssen vom Betrei-
ber zusammen mit den gelieferten Geräten bewertet werden. Insbesondere die
Anforderungen zur Erdung und zur Vermeidung elektrostatischer Aufladung sind
zu beachten.
11. Geeignete Schutzmaßnahmen
DE
Der Betreiber muss Zündgefahren erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen
ergreifen. Siehe Kapitel 2.2 „Verantwortung des Betreibers".
12. Beschreibung der Schutzstufe
Der Betreiber muss die Ex-Kennzeichnung anhand der Beschreibung in Kapitel
2.6 „Beschilderung / Sicherheitskennzeichnungen" verstehen und für seine
Anwendung beachten.
13. Kontrolle der Gerätekennzeichnung
Die Lesbarkeit der Kennzeichnung muss während der Dauer der Verwendung,
jedoch mindestens während eines Prüfzeitraums von drei Jahren kontrolliert
werden. Siehe Kapitel 2.2 „Verantwortung des Betreibers".
14. Geräte mit Markenzeiger
Bei Geräten mit Markenzeiger sicherstellen, dass sich keine elektrostatischen
Auflademechanismen an dem Markenzeiger befinden.
15. Schutz vor Schlageinwirkung
Jegliche Art von Schlageinwirkung vermeiden. Äußere Schlageinwirkungen
können durch Reibungsprozesse zwischen unterschiedlichen Materialien Funken
erzeugen.
16. Gerätefüllung
Das Füllen/Nachfüllen von Geräten führt zum Verlust des Explosionsschutzes und
kann zur Beschädigung des Gerätes führen.
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WIKA Betriebsanleitung Manometer Typ 4 nach ATEX