MEGACOLD L – Ausgabe 01
Die in diesem Handbuch für jede Lebensphase des Gerätes beschriebenen Arbeitsvorgänge wurden vom
Hersteller sorgfältig dahingehend analysiert, daß die erforderliche Anzahl und Qualifikation der Arbeiter für
jeden Vorgang die bestmögliche Alternative zur Ausübung der Funktion darstellt.
Der Einsatz einer anderen Anzahl oder von jeweils unterqualifizierten Technikern kann
die Sicherheit der mit den Arbeiten befaßten und anderer Personen in Gerätenähe
gefährden.
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VERWENDUNG DES VERKAUFSAUTOMATEN ZUR ABGABE VON LEBENSMITTELPRODUKTEN
ACHTUNG:
Festlegung
Lebensmittelprodukte haben im Einklang mit den Herstellerangaben und den
geltenden Gesetzesvorschriften zu erfolgen.
Mit diesen Aktivitäten ist entsprechend qualifiziertes Personal zu betrauen,
welches vom Gerätebetreiber zu ernennen ist.
Durch den Verkaufsautomaten können Lebensmittelprodukte vertrieben werden.
Die vom Verkaufsautomaten ausgegebenen Lebensmittelprodukte müssen sich in
hermetisch dicht versiegelten Packungen befinden.
Halten
Aufbewahrungstemperatur der jeweiligen Produkte.
Der Verkaufsautomat ist als Gerät anzusehen, das zur Aufrechterhaltung der
Produkttemperatur und NICHT zu dessen Kühlung geeignet ist.
Bei frischen oder leicht verderblichen Nahrungsmittel sowie in allen von den geltenden
Gesetzesvorschriften vorgesehenen Fällen ist es notwendig:
Die Temperatur im Innern des Verkaufsautomaten im Einklang mit den geltenden
Gesetzen zu regeln.
Die Produkte während des Transportes zum Verkaufsautomaten bei von den geltenden
Gesetzen vorgeschriebenen Temperaturen aufzubewahren.
Dieser Verkaufsautomat ist mit der Vorrichtung „Kühlsicherung" versehen, die den in
einigen Ländern geltenden Vorschriften über die Aufbewahrung von frischen
Lebensmitteln entspricht und die es erlaubt, diese Erzeugnisse in dem in dieser
Gebrauchsanweisung vorgesehenen Zustand zu erhalten, vorausgesetzt, dass diese
Erzeugnisse bereits mit der richtigen Aufbewahrungstemperatur gemäß diesen
Vorschriften eingeführt werden.
Die mangelnde Einhaltung dieser Regel könnte ein Einschreiten der „Kühlsicherung"
bewirken.
Einige Beispiele von verkäuflichen Lebensmittelerzeugnissen sind:
•
Bonbons, Nüsse, Kaugummi und ähnliche Süßwaren
•
Kekse, Cracker und ähnliche Ofenprodukte
•
Speisen mit einem pH-Gehalt unter 4,6 oder mit einem Wasseraktivitätswert (a
25°C
•
Bei einer Temperatur von nicht über 5°C für vom Hersteller angegebene Zeiträume, jedoch nicht länger
als 5 Tage, aufbewahrte Speisen
•
Speisen in luftdicht versiegelten Behältern
•
Speisen, die durch Behandlung länger haltbar gemacht worden sind
ACHTUNG:
Der Verkaufsautomat in der Ausführung "T.A." (Umgebungstemperatur) ohne
Kühlaggregat darf NICHT zum Vertrieb von Nahrungsmittelprodukten eingesetzt
werden.
und
Einstellung
Sie
sich
strikt
an
der
Aufbewahrungstemperaturen
die
Herstellerangaben
für
die
zu
Verfallsdatum
und
-Wert) unter 0,85 bei
w
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