GR30/GM30/GR50, Wichtige Informationen über Ihr Instrument
Konformität mit
nationalen
Vorschriften
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FCC Teil 15 (gültig in den USA)
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Hiermit erklärt Leica Geosystems AG, dass die Produkte GR30, GR50, GM30,
AR10, AR20, AR25, AS10 die erforderlichen Ansprüche und relevanten
Vorschriften gemäß der Richtlinie 1999/5/EC bestimmungsgemäß erfüllen. Die
Konformitätserklärung kann unter http://www.leica-geosystems.com/ce einge-
sehen werden.
Geräte der Klasse 1 entsprechend der Europäischen Richtlinie
1999/5/EG (R&TTE) können ohne Einschränkung in jedem Mitglieds-
staat des EWR vermarktet und in Betrieb genommen werden.
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In Ländern mit nationalen Vorschriften, die nicht mit der europäischen Richtlinie
1999/5/EG oder FCC Teil 15 abgedeckt sind, sind die Bestimmungen und Zulas-
sungen für den Betrieb zu prüfen.
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Einhaltung des japanischen Fernmeldegesetzes.
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Dieses Gerät ist gemäß dem japanischen Fernmeldegesetz zugelassen.
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Dieses Gerät sollte nicht verändert werden (andernfalls wird die vergebene
Zulassungsnummer ungültig).
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