Kundendienst und Anwendungsberatung
· Der Kundendienst beantwortet Ihre Fragen zu
Reparatur und Wartung Ihres Produkts sowie
zu Ersatzteilen. Explosionszeichnungen und
Informationen zu Ersatzteilen finden Sie auch unter:
www.fischer-international.com
· Das fischer-Anwendungsberatungs-Team hilft
Ihnen gerne bei Fragen zu unseren Produkten und
deren Zubehör. Geben Sie bei allen Rückfragen
und Ersatzteilbestellungen bitte unbedingt die
Seriennummer laut Typenschild des Produkts an.
Transport
Die empfohlenen Li-Ionen-Akkus unterliegen den Anfor-
derungen des Gefahrgutrechts. Die Akkus können durch
den Benutzer ohne weitere Auflagen auf der Straße
transportiert werden.
Beim Versand durch Dritte (z.B.: Lufttransport oder Spe-
dition) sind besondere Anforderungen an Verpackung
und Kennzeichnung zu beachten. Hier muss bei der
Vorbereitung des Versandstückes ein Gefahrgut-Exper-
te hinzugezogen werden.
Versenden Sie Akkus nur, wenn das Gehäuse unbeschä-
digt ist. Kleben Sie offene Kontakte ab und verpacken
Sie den Akku so, dass er sich nicht in der Verpackung
bewegt. Bitte beachten Sie auch eventuelle weiterfüh-
rende nationale Vorschriften.
Entsorgung
Elektrowerkzeuge, Akkus, Zubehör und Verpackungen
sollen einer umweltgerechten Wiederverwertung zu-
geführt werden.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge und Akkus/Batterien nicht
in den Hausmüll!
Nur für EU-Länder
Gemäß der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über
Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer Umsetzung in
nationales Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige
Elektrowerkzeuge und gemäß der europäischen
Richtlinie 2006/66/EG müssen defekte oder
verbrauchte Akkus/Batterien getrennt gesammelt und
einer umweltgerechten Wiederverwendung zugeführt
werden.
Bei unsachgemäßer Entsorgung können Elektro-
und Elektronik-Altgeräte aufgrund des möglichen
Vorhandenseins gefährlicher Stoffe schädliche
Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche
Gesundheit haben.
Nur für Deutschland
Informationen zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten
für private Haushalte.
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind bestimmte
Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgerä-
ten verpflichtet.
MOAL_FXC-85.indb 17
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Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elek-
tronikgeräte von mindestens 400 m² sowie Vertreiber
von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder
Elektronikgeräts an einen Endnutzer ein Altgerät
des Endnutzers der gleichen Geräteart, das
im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie
das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder
in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; Ort der Abgabe ist auch der
private Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die
Abgabe erfolgt: In diesem Fall ist die Abholung des
Altgeräts für den Endnutzer unentgeltlich; und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind,
im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die
Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro-
oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf
drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufvertrags für
das neue Elektro- oder Elektronikgerät den Endnutzer
über die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe
bzw. Abholung des Altgeräts zu informieren und
den Endnutzer nach seiner Absicht zu befragen, ob
bei der Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät
zurückgegeben wird. Dies gilt auch bei Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln,
wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder
die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens
800 m² betragen, wobei die unentgeltliche Abholung
auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien
1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirmgeräte) und 4
(Großgeräte mit mindestens einer äußeren Abmessung
über 50 cm) beschränkt ist. Für alle übrigen Elektro-
und Elektronikgeräte muss der Vertreiber geeignete
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum
jeweiligen Endnutzer gewährleisten; das gilt auch für
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als
25 cm sind, die der Endnutzer zurückgeben will, ohne
ein neues Gerät zu kaufen.
Akkus/Batterien
Li-Ion:
Bitte beachten Sie die Hinweise im Abschnitt Transport
(siehe „Transport", Seite 17).
DE
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13.07.2023 11:23:45
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