•
Gefahren: Die Verwendung dieser Ausrüstung in Bereichen mit Umweltgefahren kann zusätzliche
Sicherheitsmaßnahmen erfordern, um die Verletzungsgefahr und Schäden an der Ausrüstung zu vermeiden. Zu
den Gefahren zählen unter anderem, aber ohne Einschränkung: große Hitze, ätzende Chemikalien, korrosive
Umgebungen, Hochspannungsleitungen, explosive oder giftige Gase, bewegliche Maschinen oder Material über
Kopf, das herunterfallen und den Anwender oder das Absturzsicherungssystem treffen kann. Das Arbeiten in
Bereichen, in denen sich Ihr Verbindungsmittel mit dem eines anderen Arbeiters kreuzen oder verheddern
könnte, muss vermieden werden. Vermeiden Sie das Arbeiten in Bereichen, in denen Objekte fallen und das
Verbindungsmittel treffen können, da hierdurch das Gleichgewicht gestört oder das Verbindungsmittel beschädigt
werden kann. Das Verbindungsmittel darf nicht unter die Arme oder zwischen die Beine rutschen.
2.0
VERWENDUNG
2.1
ABSTURZSICHERUNGS- UND RETTUNGSPLAN: Der Arbeitgeber muss über einen Absturzsicherungs- und
Rettungsplan verfügen. Der Plan sollte Richtlinien und Anforderungen für das verwaltete Absturzsicherungsprogramm
eines Arbeitgebers bieten, u. a. Leitfäden, Pflichten und Training, Absturzsicherungsverfahren, das Eliminieren
und Kontrollieren von Sturzgefahren, Rettungsverfahren, Vorfalluntersuchungen und die Bewertung der
Programmeffektivität.
2.2
INSPEKTIONSHÄUFIGKEIT: Verbindungsmittel müssen von dem jeweiligen Arbeiter
werden. Zusätzlich sind Inspektionen von einem Sachkundigen
Arbeitsbedingungen (raue Umweltbedingungen, längere Verwendung usw.) können häufigere Inspektionen durch
einen Sachkundigen erforderlich machen. Der Sachkundige muss geeignete Inspektionsintervalle festlegen. Die
Inspektionsverfahren werden im „Inspektions- und Wartungsprotokoll" (Tabelle 2) beschrieben. Die Ergebnisse
jeder Inspektion durch einen Sachkundigen müssen im Inspektions- und Wartungsprotokoll oder im RFID-System
aufgezeichnet werden.
2.3
AUFFANGVORRICHTUNG: Für Verbindungsmittel muss ein Auffanggurt verwendet werden. Der Verbindungspunkt
des Gurtes muss sich oberhalb des Körperschwerpunktes des Benutzers befinden. Ein Haltegurt ist für die
Verwendung mit dem Verbindungsmittel unzulässig. Falls es bei der Verwendung eines Haltegurtes zu einem Absturz
kommt, kann eine unsachgemäße Körperunterstützung zu einem unbeabsichtigten Öffnen des Gurtes oder einem
physischen Trauma führen.
2.4
KOMPATIBILITÄT DER KOMPONENTEN: Sofern nicht anders angegeben, ist die Ausrüstung von 3M nur zur
Verwendung mit den von 3M freigegebenen Komponenten und Subsystemen ausgelegt. Ein Austausch durch nicht
genehmigte Komponenten oder Teilsysteme kann die Kompatibilität der Ausrüstung aufs Spiel setzen und die
Sicherheit und Zuverlässigkeit des kompletten Systems gefährden.
2.5
KOMPATIBILITÄT DER VERBINDUNGSELEMENTE: Verbindungsmittel sind mit Verbindungselementen
kompatibel, wenn sie in Größe und Form so konzipiert sind, dass sie zusammenarbeiten, ohne dass sich ihre
Verschlussmechanismen versehentlich öffnen, unabhängig davon, wie sie ausgerichtet sind. Kontaktieren Sie 3M,
wenn Sie Fragen zur Kompatibilität haben. Verbindungselemente (Haken, Karabiner und Auffangösen) müssen eine
Belastung von mindestens 22 kN (5.000 lbs) unterstützen. Die Verbindungselemente müssen mit der Verankerung
oder anderen Systemkomponenten kompatibel sein. Verwenden Sie keine Ausrüstung, die nicht kompatibel ist.
Nicht kompatible Verbindungsmittel können sich ungewollt lösen (siehe Abbildung 6). Die Verbindungselemente
müssen in Größe, Form und Belastbarkeit kompatibel sein. Schnapphaken und Karabiner sind erforderlich. Wenn
das Verbindungselement, an das ein Schnapphaken oder Karabiner angeschlossen wird, zu klein ist oder eine
unregelmäßige Form aufweist, kann es dazu kommen, dass das Verbindungselement Druck auf den Verschluss
des Karabiners (A) ausübt. Dieser Druck kann dazu führen, dass sich der Verschluss öffnet (B), sodass sich der
Schnapphaken oder Karabiner vom Verbinderpunkt (C) löst.
2.6
ANSCHLAGEN: Verwenden Sie mit dieser Ausrüstung nur Schnapphaken und Karabiner. Prüfen Sie, ob alle
Verbindungen in Größe, Form und Festigkeit kompatibel sind. Verwenden Sie keine Ausrüstung, die nicht
kompatibel ist. Vergewissern Sie sich, dass alle Verbindungselemente vollständig geschlossen und verriegelt sind.
Verbindungselemente von 3M (Schnapphaken und Karabiner) dürfen nur wie in der Bedienungsanleitung des
jeweiligen Produktes angegeben verwendet werden. Abbildung 7 zeigt Beispiele für falsche Verbindungselemente.
Schnapphaken und Karabiner dürfen nicht wie folgt befestigt werden:
A.
An einer Auffangöse, an der ein anderes Verbindungselement befestigt ist.
B.
Auf eine Weise, die den Verschluss belastet. Schnapphaken mit großer Maulöffnung sollten nicht an Auffangösen
oder ähnlichen Objekten in Standardgröße angebracht werden, da der Verschluss sonst belastet wird, wenn sich
der Haken oder die Auffangöse dreht, es sei denn, der Karabinerhaken verfügt über einen Verschluss, der einer
Belastung von 16 kN (3.600 lb) standhält.
C.
In einem falschen Rasthaken, wo die Größe oder Form der Verbindungselemente nicht kompatibel ist und wo die
Verbindungselemente ohne visuelle Bestätigung voll eingerastet scheinen.
D.
Aneinander.
E.
Direkt an einem Gurtband, Verbindungsmittel oder Tie Back Verbindungsmittel (außer es ist laut Anweisungen
des Herstellers ausdrücklich erlaubt, die Verbindungselemente auf diese Weise anzuschließen).
F.
An einem Objekt, das eine Größe und Form aufweist, die verhindern, dass der Karabinerhaken oder Karabiner
verschlossen und verriegelt werden kann, oder dazu führen, dass sich der Haken löst.
G.
Auf eine Weise, in der das Verbindungselement sich unter Last nicht richtig ausrichten kann.
1 Arbeiter: Jede Person, die durch ein aktives Absturzsicherungssystem vor Stürzen geschützt ist, oder im Falle eines Absturzsicherungssystems, eine Person, die
fallen könnte, während sie an das System angeschlossen ist.
2 Sachkundiger: Eine vom Arbeitgeber bestimmte Person, die für die unmittelbare Beaufsichtigung, Implementierung und Überwachung des verwalteten
Absturzsicherungsprogramms des Arbeitgebers verantwortlich ist. Diese Person kann durch Schulung und Wissen bestehende und potentielle Sturzgefahren
identifizieren, bewerten und beheben und hat die Genehmigung des Arbeitgebers, sofortige Korrekturmaßnahmen hinsichtlich solcher Gefahren zu ergreifen.
, der nicht der Benutzer ist, durchzuführen. Extreme
2
50
vor jedem Einsatz geprüft
1